banner



Wie Lange Darf Man Vorlesungen Ohne Pause Haben

COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gesamtstand: 22.11.2021

Die STIKO aktualisiert zurzeit ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt laut Beschlussentwurf, allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff – der Beschlussentwurf ist in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen. Änderungen sind möglich.

Achtung: Die FAQs werden hinsichtlich der neuen Empfehlung überarbeitet und erst nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens aktualisiert.

Die aktuell häufigsten Fragen

Sollte vor der Auffrisch-Impfung gegen COVID-19 eine Antikörperbestimmung durchgeführt werden?

Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?

Menschen, die eine Impfung gegen COVID-19 erhalten, sollten vollständig geimpft werden, damit eine starke Immunantwort induziert werden kann. Ziel ist es, ein Immunescape der Viren, d.h. ein Umgehen der Immunantwort, und damit die Selektion von Escapemutanten, d.h. ein Entstehen von Virusmutanten mit neuen Fähigkeiten, zu verhindern. Die zeitgerecht verabreichte zweite Impfstoffdosis verringert die Wahrscheinlichkeit eines Immunescape wesentlich.

Aktuelle Studien zeigen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen Virusvarianten wirksam sind. Derzeit ist Delta (B.1.617.2) die vorherrschende Virusvariante in Europa. Die Delta-Variante dominiert das Infektionsgeschehen und andere Varianten sind verdrängt worden (siehe auch Übersicht und Berichte zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC)).

Das living systematic review der STIKO-Geschäftsstelle zeigt, dass die Effektivität der COVID-19-Impfstoffy Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria gegen jegliche Infektion für die Delta-Variante um 10-20 Prozentpunkte unter der Effektivität gegen die Alpha-Variante liegt. Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass die Effektivität gegen Delta bezüglicher jeglicher Infektion schneller abnimmt als die Effektivität gegenüber anderen Varianten.

Die Schutzwirkung gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung ist für die Impfstoffe Comirnaty, Spikevax sowie Vaxzevria weiterhin hoch (siehe FAQ: Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?) und auch die Wirksamkeit gegen eine symptomatische SARS-CoV-2-Infektion mit der Delta-Variante ist bei allen drei Impfstoffen gut.

Eine vollständige Impfserie ist für eine gute Schutzwirkung unerlässlich (siehe FAQ: Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?), denn die COVID-19-Impfstoffe weisen bei einer unvollständigen Impfserie eine stark verringerte Wirksamkeit gegen die Delta-Variante auf. Weitere Informationen finden sich in der 8. Aktualisierung der COVID-19 Impfempfehlung.

Bei der Virusvariante Gamma (P.1) liegen aktuell nicht genügend Daten vor, um sicher zu bewerten, wie wirksam in der EU zugelassene Impfstoffe gegen Gamma sind. Die Mehrzahl der hierzu publizierten Studien wurde mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen durchgeführt, so dass keine Rückschlüsse auf die Situation in Deutschland möglich sind. Viren der Linie Gamma (P.1) sind in Deutschland allerdings auch bislang nur bei vergleichsweise wenigen Fällen nachgewiesen worden (Anteil der Variante etwa 1%, Stand: Juli 2021).

Die COVID-19-Impfstoffe induzieren neutralisierende Antikörper sowie eine T-Zell-Immunität gegen viele unterschiedliche Bereiche (Epitope) des Spike-Proteins des SARS-CoV-2-Virus. Es wird hier also eine polyklonale Immunantwort induziert. Hierdurch haben einzelne Mutationen in der Regel keinen sehr großen Einfluss auf die Wirksamkeit der Impfstoffe, wenn diese nach dem empfohlenen Impfschema verabreicht werden. Da alle derzeit verfügbaren COVID-19-Impfstoffe für das Spike-Protein des ursprünglichen Wuhan-Typs kodieren, ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen der Mutationen in den Virusvarianten auf die Wirksamkeit der zugelassenen Impfstoffe prinzipiell ähnlich sind. Sollte die Wirksamkeit der Impfstoffe jedoch durch weitere Mutationen der hier zirkulierenden Viren erheblich absinken, wäre es den Impfstoffherstellern möglich, die verfügbaren Impfstoffe innerhalb weniger Wochen entsprechend anzupassen. Alle Hersteller haben inzwischen angepasste Impfstoffe in der klinischen Entwicklung. Mit ersten Zulassungen dieser angepassten Impfstoffe ist in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen.

Stand: 18.10.2021

Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?

Die COVID-19-Impfung schützt vor COVID-19. Auch durch eine COVID-19-Erkrankung kann man einen Schutz vor COVID-19 aufbauen. Für den Status "vollständig geimpft" und "genesen" gelten verschiedene Bedingungen. Diese werden u.a. in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (§ 2 Nummer 3 und 5 SchAusnahmV) festgelegt.

Als „vollständig geimpft" gelten demnach in Deutschland folgende Personen:

  • Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine (Vektor-basierter Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International) oder zwei Impfdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca sowie mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna oder Comirnaty von BioNTech, inkl. heterologes Impfschema) notwendig. Eine aktuelle Liste von in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen wie auch Informationen zur notwendigen Anzahl an Impfdosen sind auf den Internetseiten des PEI zu finden: https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19
  • Personen, die eine PCR-bestätigte* SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden (FAQ Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?).
  • Personen, die gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet* und danach einmal geimpft wurden.
  • Personen, die einmal geimpft wurden, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und eine weitere Impfstoffdosis erhalten haben.

Als „genesen" gelten in Deutschland folgende Personen:

  • Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
  • Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden.

*Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Rechtliche Verordnungen obliegen den zuständigen Ministerien, werden ggf. vom Gesetzgeber verabschiedet und sind getrennt von den Empfehlungen der STIKO zu sehen, die als unabhängiges Gremium agieren und Impfempfehlungen mit Blick auf den Nutzen für das Individuum und die gesamte Bevölkerung ausspricht (siehe auch FAQ zum Impfschema und STIKO-Empfehlung).

Tabelle 1: Status „vollständig geimpft" (vgl. auch https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19)

Immu­nität durch Impf­ung mit einem der zu­ge­lassenen Impf­stoffe Voll­ständig ge­impft Richt­iger Impf­ab­stand laut Zulassung bzw. Empfehlung Voll­ständ­iger Schutz

Impfung

Comirnaty (BioNTech/Pfizer) 2 Impfdosen 3-6 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
Spikevax (Moderna) 2 Impfdosen 4-6 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) Jeweils 1 Impfdosis (insgesamt 2 Impfdosen) 4 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
Vaxzevria (AstraZeneca) 2 Impfdosen 4-12 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
Vaxzevria (AstraZeneca) gefolgt von Comirnaty oder Spikevax
(heterologes Impfschema, siehe FAQ)
Jeweils 1 Impfdosis (insgesamt 2 Impfdosen) Ab 4 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) 1 Impfdosis - 14 Tage nach Impfung
PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion PLUS Impfung mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) oder Vaxzevria (AstraZeneca) oder COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) 1 Impfdosis In der Regel ab 6 Monate nach Diagnose, ab 4 Wochen nach Abklingen der Symptome möglich Sofort nach Impfung
Vor­be­stehende SARS-CoV-2-Antikörper PLUS Impfung mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) oder Vaxzevria (AstraZeneca) oder COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) 1 Impfdosis Nach dem erbrachten Nachweis, bzw. ab 4 Wochen nach Abklingen der Symptome Sofort nach Impfung

Tabelle 2: Status „genesen" durch Durchlaufen einer PCR-bestätigten Infektion und ggf. spätere Impfung

Immu­nität durch Nachweis der Infektion Zeitpunkt Infektion Impfung Status Genesen
Infektion mit SARS-CoV-2 direkter Erreger­nachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion Liegt weniger als 6 Monate zurück - ab 28 Tage bis maximal 6 Monate nach PCR

Stand: 01.10.2021

Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?

Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern (siehe Systematischer Review). Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert (Chia et al.). Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden (Eyre et al.).

Aktuelle Studien belegen, dass die Impfung auch bei Vorliegen der derzeit dominierenden Delta-Variante einen Schutz gegen symptomatische und asymptomatische Infektionen bietet. Der Schutz ist im Vergleich zu der Alpha-Variante reduziert (siehe dazu die FAQ "Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?"). Gleichzeitig liegt für die Verhinderung von schweren Erkrankungsverläufen (Hospitalisierung) ein unverändert hoher Schutz vor.

In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, auch unter der Deltavariante deutlich vermindert. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit, trotz Impfung PCR-positiv zu werden, nimmt zu. Das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, muss durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit Maske, Corona-Warn-App nutzen und Lüften) weiterhin einzuhalten.

Stand: 19.11.2021

Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?" auf der Seite des BMGs). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist.

Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

Stand: 17.09.2021

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

COVID-19-Impfempfehlung (Stand 18.11.2021)

Warum sollte man sich gegen COVID-19 impfen lassen?

Die COVID-19-Impfung schützt vor COVID-19:

  • Alle verfügbaren COVID-19-Impfstoffe haben eine gute Wirksamkeit gegen COVID-19 (siehe "Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?", "Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?", "Wie verhält es sich mit der Wirksamkeit und Impfdurchbrüchen beim Janssen Impfstoff (COVID-19 Vaccine Janssen)?")
    Weitere Impfstoffe gegen COVID-19 werden derzeit entwickelt. Impfstoffe werden nur zugelassen, wenn sie einen substanziellen Schutz vor COVID-19 bieten. Sollte man dennoch erkranken, ist das Risiko schwer zu erkranken sehr gering.
    Die COVID-19 Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person, sondern verhindert möglicherweise auch, dass die geimpfte Person andere Personen ansteckt (siehe "Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?").
    Zurzeit laufen weitere Studien, in denen untersucht wird, wie gut die COVID-19-Impfstoffe schwere Verläufe einer COVID-19-Erkrankung verhindern und in welchem Maße eine COVID-19-Impfung die Übertragung und Ansteckung anderer Personen reduziert. Außerdem werden Studien durchgeführt, die untersuchen, wie lange der Schutz vor COVID-19 nach einer Impfung anhält und wie schnell man sich nach durchgemachter Infektion erneut infizieren kann.

Die COVID-19-Impfung ist der sicherste Weg, um einen Schutz vor COVID-19 aufzubauen:

  • Der Krankheitsverlauf von COVID-19 variiert hinsichtlich Symptomatik und Schwere: es können asymptomatische, symptomarme oder schwere Infektionen mit Pneumonie und weiteren Organbeteiligungen auftreten, die zum Lungen- und Multiorganversagen bis zum Tod führen können. Ein Teil der COVID-19-PatientInnen hat sich auch Wochen oder Monate nach Beginn der Erkrankung noch nicht wieder erholt und leidet weiterhin unter schweren Allgemeinsymptomen (Long-COVID). Wer an COVID-19 erkrankt, kann – auch ohne es zu wissen – seine Freunde, Kollegen und Familienmitglieder anstecken.
  • Die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe wurde umfassend geprüft (siehe "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?", "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit Vaxzevria von AstraZeneca beobachtet?", "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International beobachtet?"). Auch nach der Zulassung wird die Sicherheit der Impfstoffe fortlaufend weiter beobachtet. Ein Impfstoff wird nur zugelassen, wenn der Nutzen die Risiken um ein Vielfaches überwiegt.

Die COVID-19-Impfung trägt bedeutend zur Eindämmung der Pandemie bei! Darüber hinaus sind Abstand halten, Maske tragen und Lüften weitere wichtige Maßnahmen, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu reduzieren. Effektive und sichere Impfungen werden es ermöglichen, Kontaktbeschränkungen mittelfristig zu lockern. Dafür muss jedoch ein großer Anteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickelt haben. Durch die Impfung wird eine relevante Bevölkerungsimmunität in vergleichsweise kurzer Zeit ausgebildet. Die STIKO bewertet in ihren Empfehlungen fortlaufend, wie ein optimaler Einsatz der Impfstoffe in der Bevölkerung aussehen sollte, um die größtmöglichen Effekte bei der Eindämmung der Pandemie und den individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung zu gewährleisten.

Stand: 18.10.2021

Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021?

Auf Grundlage neuer Sicherheitsdaten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und weiterer internationaler Daten empfiehlt die STIKO, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) zu impfen. Diese Empfehlung gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch bei entsprechender Indikation für die Auffrischimpfung oder die Optimierung der Grundimmunisierung in dieser Altersgruppe. Auch wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde, sollen die weiteren Impfungen mit Comirnaty erfolgen. Wenngleich bezüglich der Impfung von Schwangeren keine vergleichenden Sicherheitsdaten für Comirnaty und Spikevax (Moderna) vorliegen, empfiehlt die STIKO, dass Schwangeren unabhängig vom Alter bei einer COVID-19-Impfung primär Comirnaty angeboten werden soll.

Seit Einführung der COVID-19-Impfung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax ist bekannt, dass nach Verabreichung dieser Impfstoffe in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und/oder Perikarditis) bei jüngeren Personen auftreten. Aktuelle Datenanalysen zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Das PEI beobachtet die Datenlage fortlaufend und informiert in seinen Sicherheitsberichten über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach COVID-19-Impfung.

Die aktualisierte Empfehlung finden Sie hier.

Stand: 18.11.2021

Wem empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung?

Folgenden Personen soll eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in der Regel 6 Monate nach erfolgter Grundimmunisierung angeboten werden:

  • Personen mit Immundefizienz
  • Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
  • Bewohnende und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch Bewohnende und Betreute im Alter von <70 Jahren eingeschlossen.
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID‑19‑Krankheitsverläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • Ggf. enge Haushaltkontaktpersonen von schwer immundefizienten Personen

Unabhängig davon, welcher Impfstoff bei der Grundimmunisierung verwendet wurde, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff genutzt werden. Erfolgte die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff soll möglichst der gleiche Impfstoff angewendet werden. Eine Ausnahme stellen Personen unter 30 Jahren dar: Sie sollen mit Comirnaty geimpft werden, da in dieser Altersgruppe das Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax höher ist als mit Comirnaty (siehe FAQ: Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021?). Personen, die vor oder nach der COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine Auffrischimpfung empfohlen.

Stand: 18.11.2021

Warum empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung älteren Menschen sowie Menschen, die in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen arbeiten?

Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19 und reduzieren das Übertragungsrisiko von Geimpften auf Kontaktpersonen (Transmission).

Durch die Auffrischimpfung sollen ältere Menschen jedoch noch besser und langanhaltender geschützt werden. So fällt im höheren Alter die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und lässt mit der Zeit nach. Impfdurchbrüche treten vermehrt auf und es kommt häufiger zu schweren Krankheitsverläufen.

Medizinisches Personal und Pflegepersonal haben ein erhöhtes arbeitsbedingtes SARS-CoV-2-Expositionsrisiko und gleichzeitig häufigen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen. Neben dem individuellen Schutz vor der Infektion soll durch die Auffrischimpfung vor allem eine mögliche Transmission und somit die Gefahr von COVID-19-Ausbrüchen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen verhindert werden.

Mehr Informationen siehe auch „Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 12. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im Oktober 2021?".

Stand: 18.10.2021

Warum sollten mit Janssen geimpfte Personen eine zweite Impfstoffdosis bekommen?

Wie werden die Impfempfehlungen erarbeitet?

Seit Mitte Mai 2020 gibt es eine STIKO-Arbeitsgruppe zur COVID-19-Impfung. Neben der Bewertung der neuen Impfstoffe bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit war ein Schwerpunkt ihrer Arbeit zunächst die Priorisierung beim Impfen. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit galt es Menschen mit einem besonderen Infektionsrisiko und Personen mit dem Risiko für einen schweren Verlauf bzw. hohen Sterblichkeitsrisiko zu identifizieren.

Mittlerweile wurde die Empfehlung der STIKO zur COVID-19-Impfung mehrere Male überarbeitet und aktualisiert. Das ist notwendig, weil laufend neue Erkenntnisse zu dem Virus, der Erkrankung und den Impfungen dazu gewonnen werden und sich die epidemiologische Lage immer wieder verändert. Auch mathematische Modellierungen, welche direkten und indirekten Auswirkungen eine Empfehlung auf z.B. die Anzahl von Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle in verschiedenen Altersgruppen haben kann, werden berücksichtigt sowie die Impfbereitschaft und -akzeptanz in der Bevölkerung.

Die STIKO hat den Anspruch, ihre Empfehlungen auf Grundlage der besten verfügbaren Evidenz auszusprechen. Damit das gelingen kann, werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse sorgfältig aufbereitet und den Mitgliedern der STIKO verfügbar gemacht. Diese bewerten die Evidenz und fassen aufgrund dessen einen Beschluss. Danach erhalten zuständige Fachkreise (u.a. Fachgesellschaften) die Möglichkeit zu dem Beschluss Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahmen werden wiederum von der STIKO in einem weiteren Schritt diskutiert und ggf. in der Empfehlung berücksichtigt. Am Ende steht eine (aktualisierte) Empfehlung zu den COVID-19-Impfungen im Sinne einer "Living Guideline".

Mit diesem Prozess der laufenden Berücksichtigung neuer Evidenzlagen und resultierenden Aktualisierungen der bestehenden Empfehlung stellt die STIKO sicher, dass das Impfen gegen COVID-19 stets auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert.

Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung ist im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (www.rki.de/covid-19-impfempfehlung).

Stand: 29.09.2021

Welchen Impfabstand empfiehlt die STIKO bei der Verabreichung des Vaxzevria- (AstraZeneca-)Impfstoffs bei zwei Impfstoffdosen?

Die STIKO empfiehlt für die Verabreichung des Vektor-basierten Impfstoffs Vaxzevria (AstraZeneca) einen Abstand von 9-12 Wochen zwischen den beiden Impfstoffdosen. Diese Empfehlung bezieht sich allerdings nur noch auf die Fälle, in denen als Zweitimpfung kein mRNA-Impfstoff gegeben werden kann oder nicht gewünscht ist.

Generell empfiehl die STIKO nach der ersten Gabe von Vaxzevria seit der 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung die heterologe Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (siehe FAQ "Warum empfiehlt die STIKO für bereits mit der 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (AstraZeneca) geimpfte Personen unabhängig vom Alter ein heterologes Impfschema (2. Impfstoffdosis mit mRNA-Impfstoff)?"). Die STIKO betont jedoch, dass auch eine zweimalige Impfung mit Vaxzevria einen guten Schutz bietet. Es gilt außerdem zu beachten, dass die STIKO empfiehlt, den Impfstoff Vaxzevria für Personen ≥60 Jahre zu verwenden. Grund sind seltene Fälle von Thrombose mit Thrombozytopenie Syndrom (TTS) (siehe FAQ "Warum empfiehlt die STIKO, den AstraZeneca-Impfstoff für Personen ≥60 Jahre zu verwenden?").

Wenn die Zweitimpfung mit Vaxzevria erfolgt, so sind beim Impfabstand folgende Überlegungen zu berücksichtigen. Beim COVID-19-Impfstoff Vaxzevria der Firma AstraZeneca handelt es sich um einen Vektor-basierten Impfstoff. Für einen optimalen Impfschutz ist die Verabreichung von zwei Impfstoffdosen notwendig. In der Zulassung wurde ein Abstand von 4 bis 12 Wochen zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis festgelegt.

In den Studien konnte gezeigt werden, dass der Abstand zwischen den beiden Impfstoffdosen die Effektivität der Impfung beeinflusst und ein verlängertes Zeitintervall einen positiven Effekt auf die Höhe des Impfschutzes hat. Die Wirksamkeit einer 2-maligen Impfung, die im Abstand von 4-8 Wochen erfolgte, betrug etwa 50%, während die Effektivität bei einem Abstand von 8-12 Wochen etwa 72% betrug und bei einem Impfintervall von >12 Wochen etwa 75%. Diese Ergebnisse werden durch Immunogenitätsdaten unterstützt, die zeigen, dass bei Verabreichung der Standarddosis eine Verlängerung des Dosisintervalls zu höheren Antikörperspiegeln führt und höhere GMT-Werten erreicht werden (<6 Wochen: 22.222 (95% KI 20.360 - 24.225) vs. 9-11 Wochen: 34.754 (95% KI 30.287 - 39.879).

Während die Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis zum Ende des von der Zulassung gedeckten Zeitintervalls die Wirksamkeit nach der 2. Dosis erhöhen soll, ist die Wirksamkeit der 1. Dosis ausreichend, um das Intervall bis zu 12 Wochen abzudecken. Wie auch bei anderen Impfungen, tritt die Wirkung dieses Impfstoffs in der Regel etwa 10-14 Tage nach der ersten Impfstoffgabe ein. Bereits nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis besteht somit ein relevanter Schutz, der ohne einen Wirkverlust über mehrere Wochen anhält und somit die Gabe der 2. Dosis zu einem möglichst späten - noch von der Zulassung gedeckten Zeitpunktes - ermöglicht.

Stand: 09.07.2021

Warum empfiehlt die STIKO, den AstraZeneca-Impfstoff für Personen ≥60 Jahre zu verwenden?

Seit dem 01.04.21 empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria der Firma AstraZeneca für Personen im Alter von ≥60 Jahre zu verwenden. Der Einsatz der COVID-19 Vaccine AstraZeneca für eine 1. oder 2. Impfstoffdosis unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich.

Der Grund für diese Altersbeschränkung liegt in den seltenen Fällen von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien, die nach der Impfung bei wenigen Geimpften aufgetreten sind (sog. Thrombose mit Thrombozytopenie Syndrom [TTS], in der wissenschaftlichen Literatur auch als Vakzine-induzierte immunthrombotische Thrombozytopenie [VITT] bekannt).

Diese schweren, teilweise tödlich verlaufenden Nebenwirkungen wurden überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet. Es waren aber auch Männer und Ältere betroffen. (siehe FAQ "Worauf sollten Personen <60 Jahre achten, die bereits mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft wurden?")

Die STIKO schränkt ihre Empfehlung deshalb nach einer Risiko-Nutzen-Abwägung für beide Geschlechter ein.

In der Altersgruppe der ≥60-jährigen nimmt das Risiko einer schweren bzw. tödlichen COVID-19-Erkrankung zu, sodass die Nutzen-Risiko-Abwägung hier eindeutig zu Gunsten der Impfung ausfällt:

Die Impfung mit AstraZeneca verhindert effektiv eine (schwere) COVID-19-Erkrankung in einer Bevölkerungsgruppe, die – verglichen mit Erkrankten der Altersgruppe 18-bis-60 Jahre - ein mehr als 50-mal höheres Risiko hat an COVID-19 zu versterben (Quelle: RKI-Meldedaten). Gleichzeitig traten 95% der gemeldeten thromboembolischen Ereignisse bei <60-Jährigen und damit nicht in dieser von COVID-19 besonders gefährdeten Altersgruppe ≥60 Jahre auf.

Die STIKO empfiehlt Personen ≥60 Jahre daher weiterhin die Impfung mit der COVID-19 Vaccine AstraZeneca. In der älteren Altersgruppe wird der Impfstoff im Allgemeinen besser vertragen und führt zu weniger häufigen und weniger schweren Impfreaktionen.

Stand: 09.07.2021

Worauf sollten Personen achten, die bereits mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft wurden?

Bei Symptomen wie starken anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen, neurologischen Symptomen oder punktförmigen Hautblutungen, die wenige Tage nach Impfung auftreten und anhalten, sollten Patient:innen umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen.

Ärzt:innen sollten auf Anzeichen und Symptome einer Thromboembolie in Kombination mit einer Thrombopenie achten, wenn sich Patient:innen vorstellen, die kürzlich mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca geimpft wurden. Dies gilt insbesondere, wenn Patient:innen über später als drei Tage nach der Impfung beginnende und dann anhaltende Kopfschmerzen klagen oder punktförmige Hautblutungen auftreten. Weitere Informationen und Hinweise zur Diagnostik und Therapie findet man in der Stellungnahme zu AstraZeneca der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH).

Grund für diese Hinweise sind spezielle Thrombosen bei Geimpften, die nach der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca (Vaxzevria) aufgetreten sind (siehe FAQ "Warum ist die Impfung nur noch für Personen ≥60 Jahre empfohlen?"). Aufgefallen sind vor allem Hirnvenenthrombosen, sogenannte Sinusvenenthrombosen (SVT), mit Thrombozytopenie. Bei allen bekannten Fällen traten die Symptome 4 bis 16 Tage nach der Impfung auf.

Sinusvenenthrombosen kommen auch unabhängig von der Impfung in der Allgemeinbevölkerung vor. Bei Frauen im Alter von 20-59 Jahren liegt die Hintergrundinzidenz bei 2,4/100.000. D.h. pro Jahr erkranken in der Allgemeinbevölkerung etwa 2 von 100.000 Frauen. Bei Männern der gleichen Altersgruppe ist die Hintergrundinzidenz niedriger (1,03/100.000). Vergleicht man die Zahl der beobachteten Fälle mit den erwarteten Fällen (observed versus expected Analyse) so ergibt sich jedoch ein deutliches Signal für eine Risikoerhöhung hinsichtlich des Auftretens einer SVT nach Vaxzevria-Impfung von AstraZeneca. Nach aktueller Datenlage ist etwa 1 von 100.000 geimpften Frauen im Alter von 18-59 Jahren an einer SVT mit Thrombozytopenie erkrankt. Es handelt sich hier also um ein seltenes, schwerwiegendes Ereignis. Es muss weiterhin betont werden, dass diese Zahlen mit einer deutlichen Unsicherheit behaftet sind. Eine genaue Abschätzung des Risikos wird erst in den nächsten Wochen möglich, wenn weitere Studien zur Assoziation und Häufigkeit durchgeführt werden.

Bisher wurden diese Nebenwirkungen überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet, aber auch Männer und Ältere waren betroffen (siehe FAQ "Warum ist die Impfung nur noch für Personen ≥60 empfohlen?"). Inwieweit die vermehrte Anwendung des Impfstoffs bei jüngeren Frauen eine Rolle für die beobachtete Geschlechts- und Altersverteilung spielt, ist noch unklar. Das Paul-Ehrlich-Institut und die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) führen weitere Untersuchungen durch.

Stand: 01.04.2021

Warum empfiehlt die STIKO für bereits mit der 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (AstraZeneca) geimpfte Personen unabhängig vom Alter ein heterologes Impfschema (2. Impfstoffdosis mit mRNA-Impfstoff)?

Unter dem heterologen Impfschema versteht man eine Grundimmunisierung mit Impfstoffen verschiedener Technologien. Für alle Personen, unabhängig von ihrem Alter, die bereits eine 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (Vax) erhalten haben, empfiehlt die STIKO die Fortsetzung der Impfserie mit einer Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs (Comirnaty [Com] von BioNTech/Pfizer, Spikevax von Moderna). Zwischen den Impfstoffdosen wird ein Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen.

Um die verfügbaren Impfstoffkontingente sinnvoll zu nutzen, ist die Anwendung der heterologen Vax/mRNA-Impfung aufgrund des kürzeren Impfabstands vor allem für diejenigen Menschen relevant, die gerade erst mit Vaxzevria geimpft wurden oder deren Vaxzevria-Impfung noch bevorsteht. Wenn der Termin für die 2. Impfstoffdosis Vaxzevria in Kürze ansteht, kann dieser durchaus akzeptiert werden, da eine zweimalige Vaxzevria-Impfung (homologes Vax/Vax-Schema) ebenfalls sehr gut vor schweren Infektionen mit der Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus schützt.

Die umgekehrte Reihenfolge der Impfstoffe ist keinesfalls empfohlen, da auf Basis immunologischer Befunde der erreichte Impfschutz nicht besser ist als nach 2 Impfstoffdosen Vaxzevria. Es gilt zu beachten, dass die STIKO empfiehlt, den Impfstoff Vaxzevria für Personen ≥60 Jahre zu verwenden. Grund sind seltene Fälle von Thrombose mit Thrombozytopenie Syndrom (TTS) (siehe FAQ "Warum empfiehlt die STIKO, den AstraZeneca-Impfstoff für Personen ≥60 Jahre zu verwenden?").

Wesentliche Gründe für die Ausweitung der Empfehlung des heterologen Impfschemas (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff) auf alle Altersgruppen sind

(1) eine erhöhte Immunogenität und damit die Erwartung einer verbesserten Schutzwirkung
Studien zeigen, dass die erzielte Immunantwort nach heterologem Vax/mRNA Impfschema deutlich stärker und vermutlich aufgrund der deutlich höheren Antikörperkonzentrationen auch dauerhafter ist als die Immunantwort nach einer homologen Vax/Vax Impfserie.

(2) eine vollständige Immunisierung in einem kürzeren Zeitrahmen im Vergleich zum homologen Impfschema von Vaxzevria.
Der zeitnahe Abschluss einer Impfserie ist vor dem Hintergrund der aufkommenden Delta-Variante in Deutschland besonders wichtig, da Studien belegen, dass der Impfschutz nach abgeschlossener Grundimmunisierung den Schutz einer einzigen Impfstoffdosis deutlich übertrifft (siehe FAQ "Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?"). Über 60-Jährige, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf aufweisen, können durch die heterologe Impfung deutlich schneller (optimal) geschützt werden (≥ 4 Wochen bei Vax/mRNA vs. 9-12 Wochen bei Vax/Vax).

Studienergebnisse zeigen, dass das heterologe Impfschema im Vergleich zum homologen Impfschema bei einem Impfabstand von 28 Tagen kurzfristig etwas reaktogener ist. Die Impfreaktionen sind jedoch im Allgemeinen nicht schwer und dauern im Regelfall nur wenige Tage an.

Weitere Hintergrundinformationen und Studienergebnisse zum heterologen Impfschema sind der wissenschaftlichen Begründung zur STIKO-Empfehlung zu entnehmen: 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Stand: 09.07.2021

Durchführung der COVID-19-Impfung (Stand 22.11.2021)

Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Für eine vollständige Immunisierung mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer (Comirnaty) und Moderna (Spikevax) und dem Vektor-basierten Impfstoff von AstraZeneca (Vaxzevria) sind jeweils zwei Impfstoffdosen notwendig. Eine zweite Impfstoffdosis muss - je nach Hersteller - in einem bestimmten Abstand zur Vervollständigung der Impfserie verabreicht werden. Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International ist laut Fachinformation bisher nur eine Impfstoffdosis zur vollständigen Immunisierung erforderlich. Die STIKO empfiehlt jedoch allen Personen unabhängig vom Alter, die bisher eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen erhalten haben zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 4 Wochen zur ersten Impfstoffdosis (s. 12. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung). In der 13. Aktualisierung empfiehlt die STIKO allen Personen unter 30 Jahren die Impfung ausschließlich mit Comirnaty durchzuführen. Dies betrifft sowohl die Grundimmunisierung als auch bei entsprechender Indikation die Auffrischimpfung oder die Optimierung der Grundimmunisierung in dieser Altersgruppe. (siehe FAQ Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021).

Die STIKO empfiehlt folgende COVID-19-Impfungen:

Impfstoff Empfohlene Altersgruppe Empfohlener Impfabstand
Comirnaty (BioNTech/Pfizer) Ab ≥12 Jahre 3-6 Wochen
Spikevax (Moderna) Ab ≥30 Jahre 4-6 Wochen
Vaxzevria (AstraZeneca) Ab ≥60 Jahre 9-12 Wochen
Heterologes Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff) Alle erstmalig mit Vaxzevria geimpften Personen, unabhängig vom Alter ab 4 Wochen
Heterologes Impfschema
(Janssen (Janssen Cilag International)/mRNA-Impfstoff)
Janssen (ab ≥60 Jahren); zweite mRNA-Impfstoffdosis unabhängig vom Alter ab 4 Wochen

Sollte der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt und muss nicht neu begonnen werden. Eine begonnene Impfserie wird i.d.R. mit dem gleichen Produkt abgeschlossen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  1. Personen mit einer ersten Impfstoffdosis Vaxzevria empfiehlt die STIKO für die 2. Impfstoffdosis einen mRNA-Impfstoff (für Personen unter 30 Jahren Comirnaty, für Personen ab 30 Jahren Comirnaty oder Spikevax) mindestens 4 Wochen nach der 1. Impfstoffdosis mit Vaxzevria (siehe FAQ Warum empfiehlt die STIKO für bereits mit der 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (AstraZeneca) geimpfte Personen unabhängig vom Alter ein heterologes Impfschema (2. Impfstoffdosis mit mRNA-Impfstoff)?).
  2. Bei Personen unter 30 Jahren und Schwangeren, die bereits eine Impfstoffdosis Spikevax erhalten haben, sollten ausstehende Impfungen mit Comirnaty erfolgen.

Zur Optimierung des Impfschutzes wird Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen Cilag International) erhalten haben, ebenfalls eine weitere Impfstoffdosis empfohlen. Unabhängig vom Alter soll hier eine zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs (für Personen unter 30 Jahren Comirnaty, für Personen ab 30 Jahren Comirnaty oder Spikevax) ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung zum Einsatz kommen.

Wird nach der 1. Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen, sollte die Verabreichung der 2. Impfstoffdosis in der Regel 6 Monate nach Ende der COVID-19-Symptome bzw. der Diagnose erfolgen. Die Gabe der zweiten Impfstoffdosis ist bereits ab 4 Wochen nach Abklingen der Symptome möglich. Anders verhält es sich bei Personen, die eine Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen Cilag International) bekommen haben. Wenn nach dieser Impfung eine labordiagnostisch gesicherte Infektion aufgetreten ist, empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Impfung. Bei allen anderen Personen mit gesicherter SARS-CoV-2-Infektion gelten die Aussagen der FAQ "Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?".

Direkt nach der Impfung ist der Impfschutz noch nicht voll ausgeprägt. Bei vollendetem Impfschema kann etwa 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfstoffdosis von einem optimalen Impfschutz ausgegangen werden. Unter welchen Bedingungen laut rechtlichen Verordnungen Personen als geschützt gelten, steht in der FAQ "Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?".

Für bestimmte Personengruppen empfiehlt die STIKO nach erfolgter Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (für Personen unter 30 Jahren Comirnaty, für Personen ab 30 Jahren Comirnaty oder Spikevax) (siehe 11. Aktualisierung und 12. Aktualisierung). Beide mRNA-Impfstoffe sind für die Auffrischimpfung zugelassen. Während die Auffrischimpfung mit Comirnaty mit der gleichen Dosierung wie für die Grundimmunisierung erfolgt, soll Spikevax in der halben Dosierung verwendet werden.

Die Impfstoffe sollen ausschließlich intramuskulär (i. m.) verabreicht werden. Dies gilt auch für Patient:innen, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle soll nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert werden.

Eine gleichzeitige Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen ist möglich. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfstoffdosis eingehalten werden. Mehr Informationen dazu in der FAQ Kann die COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden (z.B. Influenza)?

Die STIKO prüft die Evidenz von bereits zugelassenen Impfstoffen und neu zugelassenen Impfstoffen fortlaufend. Die Evaluation der Impfempfehlung erfolgt ebenfalls kontinuierlich und basierend auf neuen Erkenntnissen werden die Empfehlungen gegebenenfalls angepasst.

Stand: 18.11.2021

In welcher Dosierung soll die Impfung mit dem Impfstoff Spikevax (Moderna) erfolgen?

Spikevax ist sowohl für die Grundimmunisierung bei Personen ab 12 Jahren als auch seit Oktober 2021 für die Auffrischimpfung für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt, bei unter 30-Jährigen nur noch den mRNA-Impfstoff Comirnaty einzusetzen, da in dieser Altersgruppe das Risiko des Auftretens einer Myokarditis nach Impfung mit Spikevax höher ist als mit Comirnaty.

Im Rahmen der Grundimmunisierung mit Spikevax werden zwei Impfstoffdosen zu je 100 µg (à 0,5 ml) verabreicht. Dies betrifft sowohl immungesunde Personen als auch Menschen mit Immundefizienz (ID). Auch bei Anwendung eines heterologen Impfschemas (Vaxzevria//mRNA-Impfstoff bzw. COVID-19 Vaccine Janssen/mRNA-Impfstoff) sowie bei der einmaligen Impfung Genesener wird Spikevax in einer Dosierung von 100 µg verimpft.

Zur Auffrischimpfung immungesunder Personen mit Spikevax wird die Hälfte der zur Grundimmunisierung genutzten Menge verabreicht (50 µg à 0,25 ml). Dabei ist es irrelevant, ob die Grundimmunisierung nach homologem oder heterologem Impfschema erfolgte. Personen mit Immundefizienz erhalten als dritte Impfstoffdosis hingegen stets die identische Dosierung der Grundimmunisierung (100 µg). Zum weiteren Vorgehen bei PatientInnen mit ID siehe Epid Bull 39/21.

Stand: 18.11.2021

Kann die COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden (z.B. Influenza)?

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden. Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen, wie Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.

Stand: 24.09.2021

Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?

Die STIKO empfiehlt für immungesunde Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion* durchgemacht haben, unabhängig vom Alter die Verabreichung einer Impfstoffdosis. Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung in der Regel 6 Monate nach der Erkrankung erfolgen, frühestens jedoch 4 Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome. Wurde die Infektion durch den serologischen Nachweis spezifischer Antikörper in einer Blutprobe bestätigt, soll die Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.

Bei Personen mit Immundefizienz muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine einmalige Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte.

Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durch direkten Erregernachweis gesichert wurde, sollen die 2. Impfung in der Regel 6 Monate nach Ende der COVID-19-Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Die Gabe einer Impfstoffdosis ist auch hier bereits ab 4 Wochen nach dem Ende der Symptome möglich.

Personen, die nach einmaliger Impfung mit dem Janssen-Impfstoff eine labordiagnostisch gesicherte Infektion durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (s. 12. Aktualisierung).

Für Personen, die vor oder nach COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischimpfung empfohlen.

* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Stand: 22.11.2021

Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?

Die STIKO empfiehlt bei den COVID-19-Impfungen keine generelle Prüfung des Impferfolgs, weder nach der 1. Impfstoffdosis noch nach der 2. Impfstoffdosis. Eine Ausnahme stellt die serologische Kontrolle bei bestimmten Patient:innen mit Immundefizienz und einer erwartbar stark verminderten Impfantwort dar, siehe: STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 39/2021.

Bisher ist für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitliches serologisches Korrelat definiert. Daher existiert auch bisher kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Eine generelle serologische Überprüfung der Immunantwort ist daher nicht empfohlen.

Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann, ist unsicher; auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (z.B. Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.

Stand: 29.09.2021

Muss eine COVID-19-Impfung zu einem späteren Zeitpunkt aufgefrischt werden?

Die STIKO empfiehlt eine COVID-19-Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen.

Eine Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung wird empfohlen für:

  • Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
  • Bewohnende und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkten Kontakt mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID‑19‑Krankheitsverläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt

Weitere Informationen dazu gibt es in der FAQ „Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 12. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung?" und „Warum empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung älteren Menschen sowie Menschen, die in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen arbeiten?".

Für Personen mit Immundefizienz empfiehlt die STIKO ebenfalls eine Auffrischimpfung. Mehr Informationen dazu in der FAQ „Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?".

Für die Auffrischimpfung soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Wurde bei der Grundimmunisierung ein mRNA-Impfstoff verwendet, soll möglichst der gleiche mRNA-Impfstoff für die Auffrischimpfung benutzt werden.

Personen, die vor oder nach der COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine Auffrischimpfung empfohlen.

Ob und in welchem Zeitabstand eine Auffrischimpfung auch anderen Personengruppen empfohlen werden sollte, wird fortlaufend untersucht. Sobald die Evidenz dafürspricht, wird die STIKO ihre Empfehlungen anpassen.

Stand: 18.10.2021

Sollte vor der Auffrisch-Impfung gegen COVID-19 eine Antikörperbestimmung durchgeführt werden?

Wie sollen Personen sich impfen lassen, die an klinischen Impfstoffstudien teilgenommen haben?

Wenn die Impfstoffstudien abgeschlossen sind, sollen die Teilnehmer:innen sich entblinden lassen, um zu erfahren, ob sie ein Placebo oder eine COVID-19-Impfung erhalten haben.

  • Personen, die ein Placebo erhalten haben, sollen sich entsprechend der nationalen Impfempfehlung impfen lassen (siehe FAQ Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?).
  • Personen, die einen nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sollen sich entsprechend der nationalen Impfempfehlung impfen lassen. Grund dafür ist, dass bei nicht zugelassenen Impfstoffen kein Nachweis über die Wirksamkeit der Impfung besteht. Um die Studienteilnehmer:innen dennoch optimal vor COVID-19 zu schützen sollte daher eine weitere Impfung entsprechend nationaler Impfempfehlung erfolgen.
  • Personen, die im Rahmen einer klinischen Studie einen mittlerweile in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sind vor COVID-19 geschützt.

Stand: 18.10.2021

Hat die Impfung gegen COVID-19 einen Einfluss auf das Ergebnis von Antigen- und PCR-Testungen?

Es ist nicht davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfung positive Antigentests (Schnelltests) hervorruft. Treten nach einer Impfung positive Antigentests auf, könnten folgende Ursachen zu Grunde liegen:

  • Die Person, die geimpft wurde, könnte bereits vor der Impfung infiziert gewesen sein. Die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 5-6 Tage.
  • Die Person, die geimpft wurde, könnte sich kurz nach Impfung angesteckt haben. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der 1. Impfstoffdosis ein.
  • Da die COVID-19-Impfung keinen 100 %igen Schutz garantieren kann, ist es auch möglich, dass sich eine Person trotz Impfung infiziert; in der Regel verläuft die Erkrankung dann mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch.
  • Der Antigentest kann falsch positiv sein.

Die COVID-19-Impfung mit mRNA- sowie Vektor-Impfstoffen wird wie andere intramuskulär zu verabreichende Impfstoffe bei Erwachsenen in den Oberarmmuskel injiziert. Nach der Impfung wird in Immunzellen und anderen Körperzellen das virale Spike-Protein (S-Protein) gebildet, gegen welches dann eine Immunantwort ausgelöst wird. Diese führt zur Bildung von virusneutralisierenden Antikörpern sowie zu einer T-Zell-Antwort. Das S-Protein wurde für die Impfstoffentwicklung ausgewählt, da es stark immunogen ist.

Fast alle in Deutschland eingesetzten Antigentests basieren auf dem Nachweis eines anderen Proteins, dem Nucleocapsid-Protein (N-Protein). Da Antigentests also ein anderes Virusprotein nachweisen als das bei der mRNA- oder Vektor-Impfung gebildete, ist ein Einfluss einer Impfung auf das Antigentestergebnis nicht gegeben. Die Angabe, ob es sich um einen S-Protein- oder N-Proteinbasierten Test handelt, findet sich in der Regel in der beigelegten Produktinformation.
Der Antigentest wird als Nasopharyngeal- bzw. Rachenabstrich durchgeführt. Selbst wenn es sich um einen S-Proteinbasierten Test handelt, erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass vor der Antikörperbildung eine ausreichende Menge an Protein in den Mukosazellen (Schleimhaut) des Nasen-Rachenraums durch den Antigentest erfasst werden kann, zumal die Sensitivität der Antigentests begrenzt ist.

Ein positiver Antigentest bedarf einer PCR-Testung, um eine Infektion zu bestätigen oder auszuschließen. Die quantitativen RT-PCR-Verfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 mRNA beruhen üblicherweise auf der Detektion von zwei verschiedenen Virusgenen (Dual Target Prinzip; z.B. Envelope [E] plus N2; N1 plus N2; orf1a/b plus E). Eine Interferenz mit einer durchgeführten COVID-19-Impfung ist bei Verwendung dieser PCR-Tests ausgeschlossen.

Stand: 16.04.2021

Was muss beim Impfen unter Antikoagulation beachtet werden?

Die COVID-19-Impfung soll strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär verabreicht werden. Bei Patient:innen unter Antikoagulation soll die Impfung ebenfalls i.m. mit einer sehr feinen Injektionskanüle (z.B. 23 oder 25 Gauge) und einer anschließenden festen Komprimierung der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten erfolgen.

Stand: 15.01.2021

Welche Nachbeobachtungszeit ist empfohlen?

Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15-30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, z. B. bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese. Eine Impfkomplikation wird laut STIKO definiert als eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung.

Stand: 15.01.2021

Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?" auf der Seite des BMGs). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist.

Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

Stand: 17.09.2021

Wie kann man den COVID-19-Impfschutz nachweisen?

Eine digitale Bescheinigung soll Geimpften die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie vollständig geimpft sind (siehe auch: Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?). Mit der CovPass-App können Bürgerinnen und Bürger ihre Corona-Impfungen direkt auf das Smartphone laden und mit einem QR-Code belegen. Zukünftig lassen sich in der App auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test anzeigen.

Die App ist ein kostenloses Angebot des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung der App ist freiwillig. Alternativ kann man den Corona-Impfschutz auch mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem bekannten gelben Impfpass nachweisen.

Weitere Informationen zur CovPass-App finden Sie hier.

Stand: 03.06.2021

Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?

Die COVID-19-Impfung schützt vor COVID-19. Auch durch eine COVID-19-Erkrankung kann man einen Schutz vor COVID-19 aufbauen. Für den Status "vollständig geimpft" und "genesen" gelten verschiedene Bedingungen. Diese werden u.a. in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (§ 2 Nummer 3 und 5 SchAusnahmV) festgelegt.

Als „vollständig geimpft" gelten demnach in Deutschland folgende Personen:

  • Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine (Vektor-basierter Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International) oder zwei Impfdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca sowie mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna oder Comirnaty von BioNTech, inkl. heterologes Impfschema) notwendig. Eine aktuelle Liste von in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen wie auch Informationen zur notwendigen Anzahl an Impfdosen sind auf den Internetseiten des PEI zu finden: https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19
  • Personen, die eine PCR-bestätigte* SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden (FAQ Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?).
  • Personen, die gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet* und danach einmal geimpft wurden.
  • Personen, die einmal geimpft wurden, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und eine weitere Impfstoffdosis erhalten haben.

Als „genesen" gelten in Deutschland folgende Personen:

  • Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
  • Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden.

*Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Rechtliche Verordnungen obliegen den zuständigen Ministerien, werden ggf. vom Gesetzgeber verabschiedet und sind getrennt von den Empfehlungen der STIKO zu sehen, die als unabhängiges Gremium agieren und Impfempfehlungen mit Blick auf den Nutzen für das Individuum und die gesamte Bevölkerung ausspricht (siehe auch FAQ zum Impfschema und STIKO-Empfehlung).

Tabelle 1: Status „vollständig geimpft" (vgl. auch https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19)

Immu­nität durch Impf­ung mit einem der zu­ge­lassenen Impf­stoffe Voll­ständig ge­impft Richt­iger Impf­ab­stand laut Zulassung bzw. Empfehlung Voll­ständ­iger Schutz

Impfung

Comirnaty (BioNTech/Pfizer) 2 Impfdosen 3-6 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
Spikevax (Moderna) 2 Impfdosen 4-6 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) Jeweils 1 Impfdosis (insgesamt 2 Impfdosen) 4 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
Vaxzevria (AstraZeneca) 2 Impfdosen 4-12 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
Vaxzevria (AstraZeneca) gefolgt von Comirnaty oder Spikevax
(heterologes Impfschema, siehe FAQ)
Jeweils 1 Impfdosis (insgesamt 2 Impfdosen) Ab 4 Wochen 14 Tage nach Gabe der letzten Dosis
COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) 1 Impfdosis - 14 Tage nach Impfung
PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion PLUS Impfung mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) oder Vaxzevria (AstraZeneca) oder COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) 1 Impfdosis In der Regel ab 6 Monate nach Diagnose, ab 4 Wochen nach Abklingen der Symptome möglich Sofort nach Impfung
Vor­be­stehende SARS-CoV-2-Antikörper PLUS Impfung mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) oder Vaxzevria (AstraZeneca) oder COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) 1 Impfdosis Nach dem erbrachten Nachweis, bzw. ab 4 Wochen nach Abklingen der Symptome Sofort nach Impfung

Tabelle 2: Status „genesen" durch Durchlaufen einer PCR-bestätigten Infektion und ggf. spätere Impfung

Immu­nität durch Nachweis der Infektion Zeitpunkt Infektion Impfung Status Genesen
Infektion mit SARS-CoV-2 direkter Erreger­nachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion Liegt weniger als 6 Monate zurück - ab 28 Tage bis maximal 6 Monate nach PCR

Stand: 01.10.2021

Können Personen, die bspw. mit Sinovac, Sinopharm, Sputnik usw. geimpft wurden, sich nochmals mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff impfen lassen?

  1. Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Für diese Einstufung brauchen Personen (derzeit) eine vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff. Eine aktuelle Liste der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffe wie auch Informationen zur notwendigen Anzahl an Impfdosen sind auf den Internetseiten des PEI zu finden.
  2. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥28 Tagen begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden Ärzt:innen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

Stand: 24.09.2021

Gibt es Personengruppen, die bei der COVID-19-Impfung besonders berücksichtigt werden sollten?

Die Impfung gegen COVID-19 kann allen Erwachsenen und Kindern ab dem Alter von 12 Jahren angeboten werden.

Aufgrund des Fortschritts in der Impfkampagne und zunehmender Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen ist ein stufenweises Vorgehen (Priorisierungsempfehlung) auf nationaler Ebene nicht mehr notwendig. Während die Priorisierung zu einer Reduzierung schwerer COVID-19-Erkrankungen in der ersten Phase der Impfkampagne beigetragen hat, lassen aktuelle Modellierungen keinen zusätzlichen Nutzen einer Beibehaltung der Priorisierung erwarten.

Die impfende Ärzteschaft ist aufgerufen, bislang nicht geimpfte Erwachsene und Kinder, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben oder die arbeitsbedingt besonders exponiert sind oder die engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, besonders zu berücksichtigen.

Dies sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Personengruppen:
A) Personen im Alter ≥60 Jahren

B) Personen im Alter ab 18 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben

C) Frauen im gebärfähigen Alter, noch ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon und noch ungeimpfte Stillende

D) Kinder und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben

E) BewohnerInnen von SeniorInnen- und Altenpflegeheimen sowie BewohnerInnen in Gemeinschaftsunterkünften (Alter: ≥12 Jahre)

F) Enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder anderen Personen mit einem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Alter: ≥12 Jahre)

G) Personen, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind, engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, oder Personen in Schlüsselpositionen

Die vollständige Tabelle inklusive Beispiele für die jeweiligen Vorerkrankungen findet sich in der STIKO-Empfehlung (Tabelle 1, S. 4) und eine Übersicht findet sich hier.

Stand: 18.10.2021

Impfung bei Kindern und Jugendlichen (Stand: 18.11.2021)

Warum empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren?

Die STIKO spricht in der 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (August 2021) eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen aus. In der 13. Aktualisierung empfiehlt die STIKO Personen, die jünger als 30 Jahre sind, ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty® zu impfen. Dies betrifft sowohl die Grundimmunisierung als auch bei entsprechender Indikation die Auffrischimpfung oder die Optimierung der Grundimmunisierung in dieser Altersgruppe (s. FAQ Welche Neuerungen ergeben sich durch 13. Aktualisierung). Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wird folglich eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty im Abstand von 3-6 Wochen empfohlen.

Zunächst war die Impfung nicht allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe empfohlen worden, da u.a. die Datenlage zur Sicherheit der Impfung unzureichend war. Auf der Grundlage von Daten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen, konnten mögliche Risiken der Impfung für diese Altersgruppe zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden:

  • Sehr seltene, vor allem bei jungen männlichen Geimpften im Zusammenhang mit der Impfung beobachtete Herzmuskelentzündungen (ca. 1:16.000) müssen als Impfnebenwirkungen gewertet werden. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Patient:innen mit diesen Herzmuskelentzündungen hospitalisiert, hatten jedoch unter der entsprechenden medizinischen Versorgung einen unkomplizierten Verlauf. Neue Daten zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO Personen unter 30 Jahren die ausschließliche Impfung mit Comirnaty.
  • Untersuchungen aus dem Ausland weisen darauf hin, dass Herzbeteiligungen auch bei COVID-19-Erkrankungen auftreten.
  • Es sind bisher keine Signale für weitere schwere Nebenwirkungen nach mRNA-Impfung aufgetreten, insbesondere auch nicht bei Kindern und Jugendlichen.
  • Mathematische Modellierungen ergaben unter Berücksichtigung der Delta-Variante, dass für Kinder und Jugendliche ein deutlich höheres Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion in einer möglichen 4. Infektionswelle besteht. Zwar erkranken Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen meistens milde und Todesfälle sind eine absolute Seltenheit, in Einzelfällen kann es jedoch in Folge von COVID-19 zu schwerwiegenden Folgen kommen (z. B. Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome [PIMS]), deren Langzeitprognosen nicht endgültig bekannt sind.
  • Unsicher bleibt, ob und wie häufig Long-COVID nach SARS-CoV-2-Infektion bei Kindern und Jugendlichen auftritt. Bei zunehmenden Fallzahlen ist jedoch auch bei niedriger Inzidenz von Long-COVID ein Anstieg von Langzeitfolgen anzunehmen.

Nach sorgfältiger Bewertung dieser wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.

Die Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen. Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.

Für Kinder unter 12 Jahren stehen eine Zulassung entsprechender Impfstoffe und deren Beurteilung durch die STIKO noch aus.

Stand: 18.11.2021

Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder gegen COVID-19 geben?

Es stehen bisher verschiedene Impfstoffe für Erwachsene zur Verfügung. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind die Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für Personen ab 12 Jahren mit Comirnaty und für Personen, die 30 Jahre und älter sind, mit Spikevax oder Comirnaty. Ein eigener Impfstoff für Kinder ist noch nicht verfügbar.

Dass schwerpunktmäßig Impfstoffe für Erwachsene entwickelt werden, hat mehrere Gründe:

  1. Kinder sind schon allein aus ethischen Gründen nicht für frühe Tests vorgesehen. Vor der klinischen Prüfung an Kindern muss sichergestellt sein, dass in den Studien bei Erwachsenen keine schwerwiegenden Nebenwirkungen aufgetreten sind. Die Impfstoffentwicklung für Kinder verläuft ähnlich wie die Impfstoffentwicklung für Erwachsene, d.h. sie durchläuft verschiedene Stufen, in denen die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung geprüft werden, bevor sie eine Zulassung erlangen können.
  2. Der Fokus wird zunächst darauf gelegt, diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken. Das sind bei COVID-19 insbesondere ältere Menschen und/oder Menschen mit Vorerkrankungen.
  3. Es ist davon auszugehen, dass mit wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 für Erwachsene, die im Laufe der Zeit in ausreichender Menge für die Bevölkerung vorhanden sein werden, auch das Infektionsgeschehen insgesamt zurückgedrängt werden kann. Darüber können auch Kinder geschützt werden.
  4. Kita- und Grundschulkinder scheinen nach allem, was bisher bekannt ist, das Infektionsgeschehen nicht in besonderer Weise anzutreiben und erkranken weniger häufig und stark als Erwachsene.

Stand: 18.11.2021

Welche Erkenntnisse bestehen zu Long-COVID und PIMS bei Kindern und Jugendlichen?

Die STIKO hat für ihre Empfehlung der COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren die Evidenz zur Epidemiologie und Krankheitslast der COVID-19-Erkrankung in dieser Altersgruppe umfassend aufgearbeitet. Auch wenn COVID-19 in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung ist, kann es in Einzelfällen in Folge der Erkrankung zu schwerwiegenden Krankheitsmanifestationen kommen. So bestehen mit Long-COVID und dem sogenannten Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) zwei Krankheitsbilder, deren Langzeitprognosen noch nicht endgültig bekannt sind.

Es handelt sich bei Long-COVID nicht um ein einheitliches Krankheitsbild, weshalb die Epidemiologie schwer zu erfassen ist. Als Long-COVID bzw. Post-COVID-19-Syndrom werden Krankheitszeichen und Symptome beschrieben, die mehr als 12 Wochen nach Krankheitsbeginn bestehen bzw. mehr als 12 Wochen nach Infektion auftreten, deren Pathogenese bisher nicht geklärt ist und für die keine andere Erklärung als die Folge einer SARS-CoV-2-Infektion festzustellen ist. Vorläufige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Long-COVID schwere Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, die Lebensqualität, das soziale Leben und das Familienleben haben kann. Häufige Symptome sind anhaltende Erschöpfungszustände (Fatigue), Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, depressive Verstimmung und Herzrhythmusstörungen. Insgesamt ist die Symptomatik variabel und der Zeitraum variiert zwischen Wochen und Monaten. Bisher wurden größtenteils Studien zu Long-COVID bei Erwachsenen publiziert, wohingegen die Datenlage bei Kindern noch sehr limitiert ist. Die Häufigkeit von Long-COVID kann derzeit bei Kindern noch nicht verlässlich erfasst werden. Einige Symptome von Long-COVID wie Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen und depressive Verstimmung sind sehr unspezifisch und treten auch infolge von psychosozialen Belastungen während der Pandemie zum Beispiel durch Ängste, Schulschließungen oder Isolation, unabhängig von SARS-CoV-2-Infektionen auf. Daher sind Studien wichtig, die eine Kontrollgruppe von Kindern und Jugendlichen einschließen, die keine SARS-CoV-2-Infektion hatten. In den drei vorliegenden Studien mit Kontrollgruppe sind Kinder mit SARS-CoV-2-Infektion nicht häufiger von Spätfolgen betroffen als Kinder ohne SARS-CoV-2-Infektion.

PIMS ist ein schweres entzündliches Krankheitsbild, das in seltenen Fällen bei Kindern und Jugendlichen i.d.R. 3-4 Wochen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 (auch asymptomatisch) beobachtet wurde. In vielen Fällen geht PIMS mit Schocksymptomatik und i.d.R. vorübergehender Herz-Kreislauf-Insuffizienz einher. Die Ursache der Entstehung der Erkrankung ist unklar und auch zur Häufigkeit gibt es derzeit keine verlässlichen Daten. Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) definiert PIMS als Fälle, bei denen neben Fieber, erhöhte systemische Entzündungsparameter, mindestens zwei Organbeteiligungen und eine aktuelle oder stattgehabte SARS-CoV-2-Infektion oder ein SARS-CoV-2-Kontakt nachzuweisen waren, sowie andere infektiologische Ursachen ausgeschlossen werden konnten. Das zunächst neue Krankheitsbild wird von den behandelnden Ärzt:innen zunehmend besser verstanden und ist inzwischen gut behandelbar. In Deutschland wurden seit Beginn der Pandemie bis zum 1.8.2021 398 Fälle von PIMS im Rahmen einer Erhebung der DGPI erfasst. Bis dato ist in Deutschland kein Kind oder Jugendlicher an PIMS verstorben.

Weitere Informationen zu den Krankheitsbildern finden sich in der 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und der dazugehörigen wissenschaftlichen Begründung.

Stand: 19.08.2021

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen beobachtet?

Die STIKO empfiehlt seit dem 18.11. eine COVID-19-Impfung in dieser Altersgruppe (bis 30 Jahre) ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty. Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) bei Kindern und Jugendlichen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Impfreaktionen wurden insgesamt bei 12- bis 17-Jährigen etwas häufiger beobachtet als bei 18- bis 25-Jährigen. Lokalreaktionen (Schmerzen an der Einstichstelle, Rötung, Schwellung) traten nach den beiden Impfstoffdosen etwa gleichhäufig auf, während systemische Impfreaktionen (Abgeschlagenheit, Fieber, Kopfschmerz, Schüttelfrost, Übelkeit, Durchfall, Gelenk- und Muskelschmerzen) nach der zweiten Impfstoffdosis häufiger auftraten. Lokalreaktionen traten zwischen dem 1. und 3. Tag nach Impfung auf und hielten im Mittel 1-3 Tage an. Systemische Reaktionen traten zwischen dem 1. und 4. Tag nach Impfung auf und hielten im Mittel 1-2 Tage an.

Insgesamt gilt der mRNA-Impfstoff Comirnaty als „reaktogen", das heißt er löst häufig eine stärkere körperliche Reaktion aus. Diese Beschwerden nach der Impfung vergehen jedoch nach wenigen Tagen von selbst und zeigen, dass das Immunsystem auf die Impfstoffe reagiert und einen Impfschutz aufbaut. Wirkliche Nebenwirkungen (wie eine Herzmuskelentzündung) sind sehr selten und können auch nach der COVID-19-Infektion auftreten.

Zu den häufigsten Impfreaktionen nach der Impfung mit Comirnaty zählten Schmerzen an der Einstichstelle (91%), Abgeschlagenheit (78%), Kopfschmerz (76%), Schüttelfrost (49%), Myalgien (42%), Fieber (24%) Gelenkschmerzen (20%), Schwellung (9%) und Rötung (9%) an der Einstichstelle. Die Reaktionen waren größtenteils mild bis moderat. Schwere Lokalreaktionen und systemische Reaktionen traten mit einer Häufigkeit bis 2% auf; sie waren nach der zweiten Impfstoffdosis häufiger als nach der ersten Impfstoffdosis.

Lymphknotenschwellungen im Arm-Halsbereich, die auf den Impfstoff bzw. das Placebo zurückgeführt wurden, traten bei 7 Personen (0,6%) in der Impfstoffgruppe, 7 Personen (0,6%) in der Vergleichsgruppe der 16- bis 25-Jährigen und einer Person (0,1%) in der Placebogruppe auf. In 50% der Fälle waren die Reaktionen innerhalb von 10 Tagen rückläufig, bei den anderen dauerten die Lymphknotenschwellungen bei Datenschluss noch an.

Die Einnahme von fiebersenkenden Medikamenten (Antipyretika) gaben 37% der 12- bis 15-Jährigen nach der ersten Impfstoffdosis und 51% nach der zweiten Impfstoffdosis an; bei den 16- bis 25-Jährigen waren es 32% nach der ersten Impfstoffdosis und 46% nach der zweiten Impfstoffdosis. Im Rahmen der Impfung trat je eine vasovagale Reaktion in der Impfstoff- und der Placebogruppe auf. Anaphylaktische Rektionen wurden weder bei den 12- bis 15-Jährigen noch bei den 16- bis 25-Jährigen beobachtet. Eine Hypersensitivitätsreaktion in Form einer Urtikaria trat bei 6 Personen (0,5%) in der Impfstoffgruppe, 6 Personen (1%) in der Vergleichsgruppe und 10 Personen (0,9%) in der Placebogruppe auf. Andere Ereignisse, wie z. B. Fazialisparesen, Thrombosen oder neurologische Symptome, die durch Comirnaty bedingt sein könnten, wurden nicht beobachtet.

Seltene Nebenwirkung: Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung (Myokarditis und Perikarditis)

Seit Einführung der COVID-19-Impfung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) ist bekannt, dass nach Verabreichung dieser Impfstoffe in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen bei jüngeren Personen auftreten. Sie wurden zumeist wenige Tage nach der Impfung und überwiegend nach der 2. Impfstoffdosis beobachtet. Jungen und junge Männer waren besonders betroffen (ca. 1:16.000). Die Verläufe waren zumeist mild, es fehlten jedoch Daten zum Langzeitverlauf. Ein entsprechender Hinweis zu dieser sehr seltenen unerwünschten Wirkung wurde auf Empfehlung der EMA Anfang Juli 2021 unter „Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung" in die Fachinformationen von Comirnaty aufgenommen. Aktuelle Meldeanalysen weisen darauf hin, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen insbesondere bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty zu impfen (siehe FAQ Welche Neuerungen ergeben sich durch 13. Aktualisierung?).

Alleine in den USA und Kanada wurden bei den 12-17-Jährigen bereits über 12 Millionen Impfstoffdosen verabreicht. Bisher wurden in dieser Altersgruppe keine weiteren schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse nach der COVID-19-Impfung nachgewiesen.

Stand: 18.11.2021

Welchen Kindern und Jugendlichen wird die COVID-19-Schutzimpfung besonders empfohlen?

Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren eine COVID-19-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer). Besonders deutlich überwiegt der Nutzen der Impfung die Risiken bei Kindern und Jugendlichen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Diese Kinder und Jugendlichen sollen deshalb bevorzugt berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z. B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie). Außerdem besteht eine berufliche Impfindikation für Jugendliche, die arbeitsbedingt entweder ein erhöhtes Expositionsrisiko aufweisen oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.
Zu den Grunderkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe bei Kindern und Jugendlichen einhergehen, gehören:

  • Adipositas (> 97. Perzentile des Body Mass Index (BMI))
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung <80 %) und Einkammerherzen nach Fontan-Operation
  • Chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion unterhalb der 5. Perzentile, definiert als z-Score-Wert < -1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC) (ein gut eingestelltes Asthma bronchiale ist hier nicht gemeint).
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Diabetes mellitus, wenn nicht gut eingestellt bzw. mit HbA1c-Wert >9,0%
  • Schwere Herzinsuffizienz
  • Schwere pulmonale Hypertonie
  • Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Trisomie 21
  • Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen

Stand: 18.11.2021

Wie wirksam ist die COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche?

In klinischen Studien zeigte eine vollständige Impfung mit Comirnaty (BioNTech) bei 12- bis 15-Jährigen eine Wirksamkeit gegenüber einer COVID-19-Erkrankung von bis zu 100 %. Es ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit in Bezug auf eine schwere COVID-19-Erkrankung ähnlich hoch ist.

Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt.

Die STIKO empfiehlt in der 13. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Personen unter 30 Jahren die ausschließliche Impfung mit Comirnaty (BioNTech). Weitere Informationen finden sie hier.

Stand: 18.11.2021

Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 18.11.2021)

Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?

Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus.

Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax geimpft werden. Schwangeren wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer) im Abstand von 3-6 Wochen empfohlen (s. FAQ "Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021?"). Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden.

Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden.

Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere mit Kinderwunsch, empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung ausdrücklich, um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits ab Konzeption über die Schwangerschaft optimal gegen diese Erkrankung geschützt zu sein. Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty geimpft werden, da es in dieser Altersgruppe Hinweise gibt, dass das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax höher ist als nach Comirnaty. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen.

In der umfassenden systematischen Aufarbeitung und Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz zur Impfung in der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit zeigte sich Folgendes:

  • Schwanger sein an sich ist ein relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe.
  • Die COVID-19-Impfung schützt Schwangere wie Nicht-Schwangere sehr gut vor symptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen und vor schweren COVID-19-Verläufen (die zu einer Hospitalisierung führen).
  • Nach aktueller Studienlage kommen schwere unerwünschte Nebenwirkungen nach der Impfung in der Schwangerschaft (wie Spontanabort bis 19. SSW, Totgeburten, Fehlbildungen) nicht gehäuft vor.
  • Nach Impfung ist eine Übertragung der Antikörper der Mutter über die Plazenta zum Fetus nachgewiesen. Ob dadurch ein klinisch relevanter Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann, ist derzeit nicht klar.
  • Es gibt keine Hinweise, dass die COVID-19-Impfung während der Stillzeit ein Risiko für Mutter oder Kind darstellt.

Die ganze Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden finden Sie hier.

Stand: 18.11.2021

Warum wird allen ungeimpften Schwangeren eine COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon empfohlen?

Im Rahmen ihrer Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden hat die STIKO die wissenschaftliche Evidenz zum Einfluss einer SARS-CoV-2-Infektion auf die Schwangerschaft sowie zur Impfung von Schwangeren umfassend aufgearbeitet und analysiert.

COVID-19-Erkrankung in der Schwangerschaft: Auch wenn schwere Verläufe und Komplikationen einer SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren selten sind, stellt COVID-19 in der Schwangerschaft eine relevante Krankheitslast in Deutschland dar. Die analysierten Studiendaten weisen darauf hin, dass Schwanger sein an sich ein relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe ist. SARS-CoV-2-infizierte schwangere Frauen erleiden häufiger Komplikationen als Nicht-Schwangere. Im Falle von zusätzlich vorliegenden Vorerkrankungen (wie z. B. Adipositas, arterielle Hypertonie oder Diabetes mellitus) erhöht sich das Risiko für eine schwere Erkrankung weiter.

Wirksamkeit der Impfung bei Schwangeren: Die vorliegenden Studien zeigen eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe bei Schwangeren. Die COVID-19-Impfung schützt Schwangere wie Nicht-Schwangere sehr gut vor symptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen und vor schweren COVID-19-Verläufen (die mit einer Hospitalisierung einhergehen). Ein Transfer der Antikörper der Mutter über die Plazenta zum Fetus ist nachgewiesen. Ob dadurch ein klinisch relevanter Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann, ist derzeit nicht klar. Zum Schutz der Impfung vor der Delta-Variante liegen derzeit noch keine Daten vor. Es ist davon auszugehen, dass ungeimpfte Schwangere durch die erhöhte Infektiosität der Delta-Variante von SARS-CoV-2 stärker gefährdet sind als durch die bisher in Deutschland zirkulierenden Virusvarianten.

Sicherheit der Impfung in der Schwangerschaft: Die bisher vorliegenden Sicherheitsdaten sind limitiert. Sie liefern jedoch keine Hinweise auf das gehäufte Auftreten von schweren schwangerschaftsassoziierten unerwünschten Wirkungen (UAW) bei der Mutter und bei dem Fetus bzw. dem Neugeborenen; insbesondere nicht von Aborten bis zur 19. Schwangerschaftswoche, Frühgeburten, Totgeburten oder Malformationen.

Auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Datenlage zur Sicherheit der COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft noch begrenzt ist, so spricht die Risiko-Nutzen-Abwägung überwiegend für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon. Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax geimpft werden. Auch wenn für Schwangere explizit keine vergleichenden Sicherheitsdaten für Comirnaty® und Spikevax® vorliegen, soll ihnen unabhängig von ihrem Alter bei einer COVID-19-Impfung Comirnaty® angeboten werden. Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer) im Abstand von 3-6 Wochen (s. FAQ Welche Neuerungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung?). Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Die STIKO weist darauf hin, dass die Information über Nutzen und mögliche Risiken der Impfung (nicht nur bei Schwangeren) Teil der notwendigen ärztlichen Aufklärung ist.

Stand: 18.11.2021

Warum wird allen ungeimpften Stillenden eine COVID-19-Impfung empfohlen?

Im Rahmen ihrer Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden hat die STIKO eine systematische Literaturrecherche zur Impfung von Stillenden durchgeführt. Dabei wurde die wissenschaftliche Evidenz zum Antikörpertransfer über die Muttermilch nach Impfung und zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit umfassend aufgearbeitet und analysiert.

Antikörpertransfer über die Muttermilch: Nach einer COVID-19-Impfung sind vermehrt IgG -Antikörper in der Muttermilch zu finden. Je höher der Antikörperspiegel im Blut der Mutter ist, desto höher ist auch der Antikörperspiegel in der Muttermilch. Die höchsten Werte sind 1-2 Wochen nach Verabreichung der 2. Dosis zu finden. Die schützende Wirkung von diesen Antikörpern gegen eine COVID-19-Erkrankung bei Säuglingen von geimpften Müttern ist jedoch bisher nicht belegt.

Sicherheit der Impfung in der Stillzeit: Bisher gibt es nur wenige Studien zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit. In diesen Studien wurde kein bzw. wenn ein nur minimaler Transfer von mRNA des Impfstoffes in die Muttermilch nachgewiesen. Aufgrund von in der Muttermilch und im Magen-Darm-Trakt des Kindes vorkommenden Ribonukleasen (Nukleasen, die RNA-Moleküle spezifisch abbauen), ist anzunehmen und plausibel, dass mögliche Impfstoff-mRNA sehr schnell bereits in der Muttermilch bzw. noch im Magen-Darm-Trakt des Kindes abgebaut werden. In den bisherigen Studien traten keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen bei Stillenden oder deren Kindern nach der Impfung auf.

Auf dieser Grundlage empfiehlt die STIKO allen ungeimpften Stillenden die zweimalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 während der Stillzeit. Die Impfung sollte im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) erfolgen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit dem Impfstoff Comirnaty geimpft werden (s. FAQ „Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021?"). Eine COVID-19 Impfung von Stillenden ist bei unkompliziertem Verlauf auch im Wochenbett möglich.

Schwangeren Personen empfiehlt die STIKO unabhängig von ihrem Alter die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer (Comirnaty). Siehe FAQ „Warum wird allen ungeimpften Schwangeren eine COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon empfohlen?" und siehe FAQ „Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021?".

Stand: 18.11.2021

Hat die COVID-19-Impfung einen Einfluss auf den weiblichen Zyklus?

Die Länge des weiblichen Zyklus weist natürlicherweise Schwankungen auf, die innerhalb eines Jahres mehr als eine Woche betragen können. Eine Reihe von Faktoren können das Zyklusgeschehen temporär oder längerfristig beeinflussen, wie z.B. Stress, Reisen mit Zeitverschiebungen und Klimaveränderungen, ein ungesunder Lebensstil, aber auch Schilddrüsenerkrankungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente. Bei bis zu einem Drittel der Frauen kommt es im Laufe ihres Lebens zu Blutungsstörungen.

Zyklusstörungen im Nachgang zu einer COVID-19-Impfung wurden international beobachtet und werden derzeit weiter erforscht. Solche Veränderungen des Zyklus sind auch bei anderen Impfungen oder durch Infektion bekannt und werden auf die Aktivierung des Immunsystems zurückgeführt. Ein direkter kausaler Zusammenhang ist nicht bekannt. Frauen sollten aber über diese mögliche Nebenwirkung einer Impfung informiert werden, um Verunsicherung vorzubeugen. Diese beobachteten Störungen des Zyklus sind vorrübergehend und nicht mit Unfruchtbarkeit1 verbunden.

----------------------------------

1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar"?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit" umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 11.10.2021

Macht die COVID-19-Impfung Frauen oder Männer unfruchtbar?

Seit einiger Zeit kursiert vor allem im Internet eine Fehlinformation. Sie besagt, dass die Impfung gegen COVID-19 mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen unfruchtbar1 macht oder machen kann. Diese Aussage ist falsch.

Warum?

  • In den umfangreichen nicht-klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durchgeführt wurden, gab es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit nach COVID-19-Impfung (siehe auch FAQ „Können COVID-19-mRNA-Impfstoffe die Fruchtbarkeit beeinträchtigen?" des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • In der Zulassungsstudie von z.B. Comirnaty (BioNTech) wurden 12 Frauen in der Gruppe mit COVID-19-Impfung und 11 Frauen in der Gruppe mit Placebo-Impfung (ohne mRNA) innerhalb des Nachbeobachtungszeitrums von 2 Monaten schwanger – es konnte somit zwischen den beiden Gruppen kein Unterschied bezüglich der Zahl der eingetretenen Schwangerschaften beobachtet werden.
  • Eine Studie aus Israel zeigt Daten von 36 Paaren, die sich im Zeitraum der COVID-19-Impfung in einer Kinderwunschbehandlung für eine künstliche Befruchtung (IVF) befanden. Dabei wurden Dauer und charakteristische Parameter der ovariellen Stimulation, die Anzahl und die Qualität der gewonnenen Eizellen sowie die untersuchten Spermienparameter vor und nach der Impfung verglichen. Es zeigte sich, dass in dem Beobachtungszeitraum von 7-85 Tagen nach Impfung kein Unterschied zwischen diesen Parametern bestand. In einer amerikanischen Studie, die bei 45 Männern Spermienparameter untersuchte, wurde vor und nach der Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs kein Unterschied gefunden.

Wie könnte diese Falschinformation zustande gekommen sein?

Das Antikörperprotein, das durch die COVID-19 mRNA-Impfung im Körper erzeugt wird und sich bei einer Infektion gegen das Spike-Protein auf dem Corona-Virus richtet, weist in sehr geringem Umfang eine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Protein Syncytin-1 auf, das während einer Schwangerschaft an der Bildung der Plazenta beteiligt ist. Daraus wird der falsche Schluss gezogen, dass sich das Antikörperprotein nicht nur gegen das Coronavirus, sondern auch gegen das Protein Syncytin-1 richtet und so zur Unfruchtbarkeit führen kann. Jede angebliche Ähnlichkeit zwischen dem SARS-CoV-2-Spike-Protein und dem menschlichen Protein Syncytin-1 wurde vollständig widerlegt. Die strukturelle Ähnlichkeit beschränkt sich lediglich auf 0,75% der Aminosäuren (5 Aminosäuren von 1273 Aminosäuren im Antikörperprotein bzw. von 538 Aminosäuren im Syncytin-1 Protein). Alle gemeinsamen Aminosäuresequenzen sind viel zu kurz, um eine Immunantwort auszulösen (siehe auch: Universität Jena: Impfmythen zu Corona - UKJ-Experten stellen klar). Nach dieser Logik müsste auch die Infektion mit COVID-19 unfruchtbar machen, denn auch nach Infektion mit COVID-19 kommt es zur Bildung von Antikörpern gegen das Spike-Protein - statt von einer Impfung durch das Virus selbst ausgelöst. Auch dies wurde jedoch weltweit nicht beobachtet.

Die Sorge um eine mögliche Unfruchtbarkeit nach einer COVID-19-Impfung ist also unbegründet.

----------------------------------

1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar"?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit" umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 11.10.2021

Impfung bei Immunschwäche (Immundefizienz) (Stand: 24.9.2021)

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 hinsichtlich der Impfstoffwirksamkeit zu beachten?

In Bezug auf die Wirksamkeit von Impfungen bei Immundefizienz (ID) ist durch die Erfahrung mit seit Jahrzehnten eingesetzten Totimpfstoffen bekannt, dass sie möglicherweise im Vergleich zu Personen ohne ID vermindert sein kann. Dabei hängt das Ausmaß dieser verminderten Immunantwort auf die Impfung von der Grunderkrankung, der eingesetzten Medikation und nicht zuletzt dem Alter der zu impfenden Person ab (Immunoseneszenz). In den Zulassungsstudien waren initial keine Patient:innen mit ID eingeschlossen, aber inzwischen gibt es zahlreiche Impfstoffstudien, bei denen die Immunantwort bei Patient:innen aus verschiedenen Erkrankungsgruppen untersucht wurde.

Noch ist kein Laborwert definiert, der zuverlässig eine Schutzwirkung anzeigt. In Immunogenitätsuntersuchungen wurde daher als Näherung die Antikörperbildung gegen Teile des SARS-CoV-2-Protein und in einigen Studien auch die T-zelluläre Immunantwort herangezogen und gemessen. Die Impfstoffstudien zeigen, dass bei den meisten untersuchten Formen von ID ein gewisser Anteil an Patient:innen keine Antikörper nach COVID-19-Impfung bildet und dass im Falle von nachweisbaren Antikörpern deren Konzentrationen niedriger waren als bei den immungesunden Vergleichsgruppen. Ein hoher Anteil von Personen ohne nachweisbare Antikörperbildung fand sich bei Organtransplantat-, Stammzell-, und Krebspatient:innen sowie bei Patient:innen unter B-Zell-depletierender Antikörpertherapie.

Bei der Verabreichung der Impfung gegen COVID-19 ist zu beachten:

  • Immunsupprimierende oder immunmodulierende Therapien können auch bei einer anstehenden Impfstoffgabe weitergeführt werden.
  • Empfehlenswert für die bestmögliche Impfwirksamkeit ist allerdings eine möglichst geringe Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung, d.h., dass der Impfzeitpunkt zum Beispiel in die Mitte der Verabreichungsintervalle der immunsupprimierenden oder immunmodulierenden Medikation gelegt werden sollte.
  • Bei geplanter antineoplastischer Therapie („Chemotherapie") soll die Impfung mindestens 2 Wochen vor deren Beginn erfolgen, um eine suffiziente Immunantwort zu ermöglichen.

Die STIKO hat eine Impfempfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz ID veröffentlicht, die hier zu finden ist.

Stand: 24.09.2021

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 hinsichtlich der Impfstoffsicherheit zu beachten?

Die mRNA-Impfstoffe bewirken die Vervielfältigung kleiner Eiweißeinheiten im Zytoplasma (Spike-Proteine), die aber selbst nicht replikationsfähig sind. Die Vektorviren bei den Impfstoffen Vaxzevria (AstraZeneca) und COVID-19-Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) wurden so verändert, dass sie nicht vermehrungsfähig sind.

Alle bislang zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sind deshalb wie Totimpfstoffe zu bewerten, sodass hier keine Sicherheitsbedenken bestehen. Siehe auch die FAQ "Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?".

Stand: 01.06.2021

Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Bisher ungeimpfte Personen mit einer Immundefizienz (ID) sollen eine Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Diese Impfserie besteht zunächst aus 2 Impfstoffdosen im Abstand von 3 bis 6 [Comirnaty] bzw. 4 bis 6 Wochen [Spikevax in der Dosierung 100 µg]).

Personen mit einer ID, die bisher als 1. Impfstoffdosis einen vektorbasierten Impfstoff erhalten haben, sollen als weitere Impfstoffdosis einen mRNA-Impfstoff im Abstand von mind. 4 Wochen erhalten.

Allen Personen mit ID soll etwa 6 Monate nach einer COVID-19-Grundimmunisierung eine zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs als Auffrischimpfung angeboten werden.

Bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar verminderten oder sogar ausbleibenden Impfantwort kann die 3. Impfstoffdosis bereits 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden. Eine primäre Impfserie besteht bei dieser Patient:innengruppe demnach aus einer Impfstoffdosis mehr als bei Immungesunden (insgesamt 2 Impfstoffdosen bei Erstgabe von J&J, insgesamt 3 Impfstoffdosen bei Verwendung von Comirnaty, Spikevax in der Dosierung 100 µg oder Vaxzevria). Bei Patient:innen mit erwartbar verminderter Impfantwort soll frühestens 4 Wochen nach der letzten Impfstoffdosis der Erstimpfung UND frühestens 4 Wochen nach der zusätzlichen Impfstoffdosis eine serologische Kontrolle erfolgen (siehe FAQ Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen PatientInnen mit Immundefizienz erfolgen?). Über eine Auffrischimpfung im Abstand von weiteren ca. 6 Monaten zur primären Impfserie muss bei diesen Personen im Einzelfall entschieden werden, ggf. unter Berücksichtigung des serologischen Ergebnisses.

Der Übergang zwischen einer erwartbar ausreichenden Impfantwort bei leichter ID und einer verminderten Impfantwort bei schwerer ID ist oft fließend, als Entscheidungshilfe kann die Tabelle im Epidemiologischen Bulletin 39/2021 herangezogen werden.

Stand: 24.09.2021

Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Eine serologische Kontrolle der Antikörperantwort ist bei Patient:innen mit leichter bis mittelgradiger Immundefizienz nicht generell empfohlen bzw. notwendig.

Bei Patient:innen mit erwartbar verminderter Impfantwort empfiehlt es sich, frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne) durchzuführen. Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3. Impfstoffdosis verabreicht wird. Das Ergebnis muss für die Gabe der 3. Impfstoffdosis nicht abgewartet werden.

Der Übergang zwischen einer erwartbar ausreichenden Impfantwort bei leichter ID und einer verminderten Impfantwort bei schwerer ID ist oft fließend, als Entscheidungshilfe kann die Tabelle im Epidemiologischen Bulletin 39/2021 herangezogen werden.

Stand: 24.09.2021

Impfquotenmonitoring (Stand: 28.10.2021)

Warum gibt es ein eigenes Meldesystem zur COVID-19-Impfung am RKI – warum reichen die Abrechnungsdaten der KVen nicht aus?

Generell gilt: Wenn Ärzt:innen gesetzlich Krankenversicherte impfen, rechnen sie diese Leistung über die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland ab. Diese Abrechnungsdaten wiederum werden von den KVen regelmäßig und mit einem Zeitverzug von 6 bis zu 9 Monaten an das RKI übermittelt. Das RKI kann dann mithilfe der Abrechnungsdaten die Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmen (sogenannte KV-Impfsurveillance). Für COVID-19 gilt das im Prinzip genauso; durch den Zeitverzug ist nach dieser Methode allerdings voraussichtlich erst zum Jahreswechsel 2021/22 mit Impfquoten für das zweite Quartal 2021 zu rechnen, in dem die Ärzt:innen mit den COVID-Impfungen begannen.

Für einen neuen Impfstoff ist jedoch eine zeitnahe Bewertung (ohne Zeitverzug) der Inanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe essentiell. Dazu kommt, dass die Bundesländer für die COVID-19-Impfung zunächst zentrale Impfstellen und Impfteams eingerichtet hatten, die ihre Leistungen nicht über die KVen abrechnen. Daher musste ein Meldesystem zur täglichen Übermittlung der Impfdaten von allen impfenden Stellen aufgebaut werden: das digitale Impfquotenmonitoring (DIM). Dieses besteht mittlerweile aus drei Modulen, aus denen das RKI die Daten bezieht: einer DIM-Web-Anwendung, über das Impfzentren und Impfteams der Länder und Kommunen, Krankenhäuser und Betriebsärzt:innen ihre Daten eingeben, einem Meldeportal der KBV, über das niedergelassene Ärzt:innen unabhängig von der KV-Abrechnung täglich Impfzahlen melden sowie einem ähnlichen Meldeportal für die täglichen Impfzahlen der Privatärzt:innen (siehe auch "Wie werden die Daten zu den durchgeführten Impfungen bei niedergelassenen Ärzt:innen übermittelt?"). Die Meldung der impfenden Stellen ist in § 4 der Coronavirus-Impfverordnung gesetzlich vorgeschrieben, sie muss vollständig und zeitnah erfolgen, um den Impffortschritt in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können.Dennoch sind die aus diesem Meldesystem errechneten Impfquoten als Mindest-Impfquoten zu verstehen (siehe RKI- Pressemitteilung vom 13.10.2021). Die Abrechnungsdaten zu COVID-19-Impfungen aus der KV-Impfsurveillance werden die Daten zu COVID-19-Impfungen aus dem Meldesystem ergänzen und dabei helfen, die Impfquoten detaillierter und vollständiger abzubilden.

Stand: 21.10.2021

Wo werden die Daten zu den COVID-19-Impfungen veröffentlicht?

Über die Anzahl der durchgeführten Impfungen (unterschieden nach Impfstoff sowie erster und vollständiger Impfung) wird werktäglich berichtet. Die Daten werden am RKI aufbereitet, visualisiert und unter www.rki.de/covid-19-impfquoten sowie in einem Impfdashboard des Bundesministeriums für Gesundheit bereitgestellt.

Seit dem 21.07.2021 stehen die Daten des COVID-19-Impfquotenmonitorings zusätzlich auf Github (https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland) zur Verfügung und werden montags bis samstags aktualisiert. Hier findet sich u.a. auch eine ausführliche Beschreibung der Datenquellen, der Aufbereitung der Daten, der Variablen sowie der Metadaten.

Wie in anderen Meldesystemen auch wird bei den über das Digitale Impfquotenmonitoring erfassten Impfquoten von einer gewissen Untererfassung ausgegangen. Mögliche Gründe und eine Schätzung der Untererfassung sind u.a. im 7. COVIMO-Report zu finden (www.rki.de/covimo).

Stand: 07.10.2021

Warum ist eine vollständige und zeitnahe Datenübermittlung von allen impfenden Stellen für das Impfquotenmonitoring wichtig?

Die Meldung aller durchgeführten Impfungen an das RKI ist in der Coronavirus-Impfverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Die Übermittlung der COVID-19-Impfdaten muss vollständig und zeitnah von allen impfenden Stellen erfolgen, um den Impffortschritt in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können. Die Daten fließen ein in die Bewertung der aktuellen epidemischen Lage und daraus abgeleitete politische Entscheidungen, werden für die Einschätzung der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe und die Evaluation der Umsetzung der Impfempfehlungen benötigt und sie werden für Modellierungen über das zukünftige Infektionsgeschehen sowie zur Vorbereitung weiterer Impfempfehlungen genutzt.

Das RKI kann nur die Impfdaten auswerten und publizieren, die ihm gemäß §4 der ImpfVO übermittelt werden. Für alle Leistungserbringer stehen die entsprechenden Meldewege bereit. Impfungen, die nicht noch am Tag der Durchführung gemeldet werden können, sollten schnellstmöglich nachgemeldet werden.

Stand: 19.08.2021

Wo werden die Daten erhoben und welche Daten sollen beim digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) übermittelt werden?

Grundlage für die Datenerhebung ist die Coronavirus-Impfverordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Je nach Leistungserbringer sollen an das RKI Daten auf unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichem Detailliertheitsgrad übermittelt werden.

Aus Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen wie z.B. Impfzentren, Mobile Teams, Krankenhäuser und Gesundheitsämter werden täglich pseudonymisierte Daten mit der Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" übermittelt. Diese Daten liegen seit dem 27.12.2020 vor und beinhalten eine Kennung der Impfstelle, das Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis (Beginn oder Abschluss der Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung), ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie ihr Alter, ihr Geschlecht und ihre Wohnort-PLZ.

Von den Vertragsärzt:innen werden täglich aggregierte Daten an ein Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt. Von dort werden sie in zwei separaten Datenpaketen dem RKI bereitgestellt. Diese enthalten zum einen die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und Impftag aufgeschlüsselt nach Impfstoff und Impfstoffdosis (verfügbar seit Impftag 10.03.2021) und zum anderen sind die Daten aufgeschlüsselt nach den drei Altersgruppen <18, 18-59 und 60+ Jahre sowie der Impfstoffdosis (verfügbar seit Impftag 26.03.2021).

Von den Privatärzt:innen werden täglich aggregierte Daten an ein Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) übermittelt und dort in einem Datenpaket dem RKI bereitgestellt. Dies enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und Impftag aufgeschlüsselt nach Impfstoff, Altersgruppe <18, 18-59 und 60+ Jahre und Impfstoffdosis (Daten verfügbar seit Impftag 07.06.2021).

Die Betriebsärzt:innen und betriebsmedizinischen Dienste nutzen entweder die DIM-Web-Anwendung oder übermitteln aggregierte Daten über das KBV-Portal. Ihre Daten liegen seit dem 07.06.2021 vor.

Auf dieser Grundlage werden die Impfquoten unter www.rki.de/covid-19-impfquoten veröffentlicht (siehe auch die Frage "Wo werden die Daten zu den COVID-19-Impfungen veröffentlicht?").

Stand: 25.10.2021

Wie funktioniert die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring"?

Die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring" steht für die Datenübermittlung der Impfungen in Impfzentren, durch Mobile Impfteams, in Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen sowie in Betrieben, bei Betriebsärzten und Betriebsmedizinischen Diensten zur Verfügung. Autorisiertes Personal dieser Einrichtungen kann die Daten eingeben, die in der Anwendung pseudonymisiert und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei (Bdr) übermittelt werden. Bei der Bdr werden sie im Auftrag des RKI zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen. Neben der Erfassung und Übermittlung von Einzeldatensätzen direkt über die Anwendung ist auch eine zentrale Erfassung (z.B. zunächst im Bundesland oder bei einem Dienstleister) möglich, um die Daten dann gebündelt über eine Schnittstelle der DIM-Anwendung zu übergeben. Auch viele Betriebe bzw. Betriebsmedizinischen Dienste bündeln die Datenübermittlung.

Stand: 25.10.2021

Wie werden die Daten zu den durchgeführten Impfungen bei niedergelassenen Ärzt:innen übermittelt?

Die impfenden (Haus)Ärzt:innen sollen täglich die Gesamtzahl der Impfungen je Impfstoff nach 1., 2. und ggf. 3. Impfung sowie unterteilt nach Altersgruppen (<18 Jahre und ab 60 Jahre) übermitteln. Dabei erfolgt die Übermittlung der Kassenärzt:innen über das Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und die der Privatärzt:innen über das Portal des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen. Weitere Details wie Geburtsmonat und-jahr, Geschlecht, PLZ der Geimpften, definierte ICD-10-Codes für bestehende Grunderkrankungen werden dann wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen quartalweise übermittelt. Im Abrechnungssystem der Ärzt:innen (Praxissoftware) wurde speziell für die COVID-19-Impfungen eine impfstoffspezifische Ziffer sowie die Chargennummer aufgenommen. Diese Daten werden gemeinsam mit allen anderen Abrechnungsdaten zu Impfungen und ausgewählten Diagnosen bei den KVen aufbereitet und gemäß Infektionsschutzgesetz (§13 Absatz 5) quartalsweise dem RKI übermittelt. Der zeitliche Abstand zwischen Impfdatum und Übermittlung an das RKI beträgt in der Regel 6-9 Monate.

Stand: 28.10.2021

Warum ist eine zeitnahe Datenübermittlung von alters- und geschlechterspezifischen Informationen zu den Impfungen auch durch die niedergelassenen Ärzt:innen notwendig?

Durch die Dokumentation und Übertragung von detaillierten Informationen zu Impfungen werden Daten zu Inanspruchnahme sowie Wirksamkeit und Sicherheit sichergestellt. Diese sind für die Bewertung der neu zugelassenen COVID-19-Impfstoffe essentiell.

Die niedergelassenen Ärzt:innen (Hausärzt:innen) übermitteln die Gesamtzahl der Impfungen unterteilt nach (1) Impfstoff und Impfdosis sowie (2) Impfdosis und Alter <18 bzw. ab 60 Jahre täglich an das Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) (siehe FAQ "Wie werden die Daten zu den durchgeführten Impfungen bei niedergelassenen Ärzt:innen übermittelt?"). Doch diese Datenübergabe ist vor allem für die Bewertung der Sicherheit der neuen COVID-19-Impfstoffe unzureichend.

In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die wissenschaftliche Evaluation von Sicherheitssignalen zuständig. Das PEI benötigt hierfür einen Bezug zur Zahl der verabreichten Impfungen mit dem entsprechenden Impfstoff in den betroffenen Altersgruppen und Geschlechtern. Diese Informationen werden über die KVen zusammen mit anderen Details nur quartalsweise übermittelt, was eine erhebliche Zeitverzögerung bedeutet. Da aus den Ärzt:innenpraxen diese Angaben nicht tagesaktuell vorliegen, ist eine zeitnahe Evaluation von Sicherheitssignalen durch das PEI stark eingeschränkt.

Je mehr Menschen geimpft werden, desto mehr Sicherheitssignale werden dem PEI gemeldet. Das ist statistisch plausibel und kann rein zufälligen, zeitlichen Zusammenhängen geschuldet sein. Jedoch kann das PEI seiner Zuständigkeit durch das Fehlen wesentlicher Daten im aktuellen Meldesystem nicht verlässlich nachkommen, wodurch eine adäquate Bewertung von Sicherheitsvorfällen mit COVID-19-Impfstoffen erheblich erschwert wird.

Für die Hausärzt:innen und Impfärzt:innen hat das zur Folge, dass sie ihre Patient:innen nicht mehr zuverlässig über die Impfstoffe aufklären und wichtige Fragen zum aktuellen Impfgeschehen nicht mehr beantworten können. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die fehlende Datenlage in extremen Fällen zu einer längeren Pause eines Impfstoff-Einsatzes führt.

Stand: 28.10.2021

Sicherheit (Stand: 18.11.2021)

Wer ist für die Bewertung und Überwachung der Impfstoffe (Impfstoffsicherheit) zuständig?

Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) nach der Zulassung ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.

Die Ständige Impfkommission (STIKO, angesiedelt am Robert-Koch-Institut, RKI) erstellt auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein.

Die Expertise zur Beurteilung von individuell auftretenden unerwünschten Reaktionen nach Impfungen liegt beim Paul-Ehrlich-Institut. Nach der Zulassung eines Impfstoffs werden kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation erfasst und bewertet. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht wöchentlich Sicherheitsberichte zu den gemeldeten Verdachtsfällen in Deutschland nach der Impfung gegen COVID-19. Spezifische Fragen über den Sicherheitsbericht hinaus beantwortet das Paul-Ehrlich-Institut unter [email protected]

Stand: 28.01.2021

Gibt es Sicherheitsbedenken bei den Vektor-basierten Impfstoffen (z. B. Vaxzevria (AstraZeneca))?

Die bei den Vektor-basierten Impfstoffen (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International) verwendeten „Träger- oder Vektorviren" sind Adenoviren (modifizierte Erkältungsviren), die für Menschen harmlos sind. Das Impfvirus repliziert (d.h. vermehrt sich) im menschlichen Körper nicht und kann somit keine Erkrankung auslösen.

Nach der Impfung gelangt das Impfvirus mit dem SARS-CoV-2-Gen in einige wenige menschliche Körperzellen. Die Zellen verwenden das Gen zur Herstellung des Spikeproteins. Das Immunsystem erkennt das Spikeprotein als fremd an und bildet als Reaktion des Immunsystems Antikörper und T-Zellen, die im Idealfall vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 schützen.

Bei natürlicher Infektion mit Adenoviren wurde bisher keine genetische Veränderung menschlicher Zellen beobachtet. Adenovirale Vektoren gelten generell als nichtintegrierende Vektoren, d.h. sie integrieren ihr Erbgut nicht ins Zellgenom. Das Genom der COVID-19-Vektorimpfstoffe auf Basis nicht vermehrungsfähiger Adenoviren verbleibt ebenso wie das anderer Adenoviren außerhalb der menschlichen DNA (extrachromosomal) im Zellkern infizierter Zellen.

Auch vor dem Hintergrund, dass sich die adenoviralen Vektoren – anders als die natürlichen Erkältungsviren – aufgrund genetischer Veränderungen nicht im menschlichen Körper vermehren und schnell vom Körper eliminiert werden, besteht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kein Risiko durch eine Integration der Adenovirus-Vektor-DNA in das menschliche Genom.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich hier.

Stand: 12.03.2021

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab.

Zulassungsstudien der Grundimmunisierung:
Auf Basis der Zulassungsstudien beurteilte die STIKO die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) hinsichtlich der Wirksamkeit initial als gleichwertig. Bezüglich der Sicherheit wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Placebogruppe verglichen.

Die häufigste lokale Reaktion war Schmerzen an der Einstichstelle (Impfung: 83 [Comirnaty (BioNTech/Pfizer)] bzw. 88% [Spikevax (Moderna)]; Placebo: 14 [Comirnaty (BioNTech/Pfizer)] bzw. 17% [Spikevax (Moderna)]. Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (Impfung: 47 bzw. 65%; Placebo: 23 bzw. 33%) sowie Kopfschmerzen (42 bzw. 59% vs. 23 bzw. 34%) die häufigsten Ereignisse. Fieber trat nach der ersten Impfstoffdosis seltener (Impfung: 4% bzw. 0,8%; Placebo: 1% bzw. 0,3%) als nach der zweiten Impfstoffdosis (Impfung: 16% bzw. 15,5%; Placebo: 0% bzw. 0,3%) auf. In den Zulassungsstudien beider mRNA-Impfstoffe wurden wenige transiente Fazialisparesen beobachtet, deren Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf. Weder in der Impfstoff- noch in der Placebogruppe traten Todesfälle auf, die auf die Injektion des Impfstoffs oder der Kochsalzlösung zurückzuführen waren.

Überwachung nach Zulassung:
Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden (siehe auch "Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?"). Ebenfalls seit Einführung der Impfung wurden nach Gabe der mRNA-Impfstoffe sehr selten Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) beobachtet. Diese Fälle traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung, häufiger nach der 2. Impfstoffdosis (im Vergleich zur 1. Impfstoffdosis) und häufiger bei Jungen und jüngeren Männern auf. Die meisten Fälle einer Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündung verlaufen mild bis moderat, bei einem kleinen Teil der betroffenen PatientInnen gibt es jedoch schwere Verlaufsformen und wenige Todesfälle. Neue Daten zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Entsprechend hat die STIKO ihre Empfehlungen dahingehend angepasst bei unter 30-Jährigen ausschließlich Comirnaty einzusetzen (siehe auch „Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021?").Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Spikevax kein höheres Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung als nach der Impfung mit Comirnaty. Weitere Informationen sind in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu finden.

Zulassungsstudien der Auffrischimpfung:
Beide mRNA-Impfstoffe sind für die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung zugelassen. Die Häufigkeit und die Art möglicher Impfreaktionen und Nebenwirkungen nach Auffrischimpfung sind vergleichbar mit denen nach der 2. Impfstoffdosis. Schwere unerwünschte impfstoffbezogene Ereignisse traten nicht auf. Es wurden auch keine Myo- oder Perikarditiden beobachtet.

Stand: 18.11.2021

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit Vaxzevria von AstraZeneca beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Die STIKO hat die Evidenz für die COVID-19 Vaccine AstraZeneca bewertet.

Bezüglich der Sicherheit wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Kontrollgruppe verglichen. Die Kontrollgruppe wurde entweder Placebo-geimpft oder erhielt einen Meningogokken-Impfstoff. Bei der Interpretation aller folgenden Sicherheitsdaten muss berücksichtigt werden, dass der überwiegende Teil der TeilnehmerInnen der Kontrollgruppe einen MenACWY-Impfstoff erhielt. Im Vergleich zu mRNA-Impfstoffen traten nach Gabe der COVID-19 Vaccine Vaxzevria (AstraZeneca) akute Nebenwirkungen (Impfreaktionen) etwas seltener auf.

Die häufigsten lokalen Reaktion waren Schmerzen an der Einstichstelle (COVID-19-Impfung: 54,2%; Kontrollgruppe: 36,7%) sowie Spannungsgefühl (COVID-19-Impfung: 63,7%; Kontrollgruppe: 39,5%). Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (COVID-19-Impfung: 53,1%; Kontrollen: 38,2%), Kopfschmerzen (COVID-19-Impfung: 52,6%; Kontrollen: 39,0%) sowie Krankheitsgefühl (COVID-19-Impfung: 44,2%; Kontrollen: 20,2%) die häufigsten Ereignisse. Erhöhte Temperaturen trat bei 33,6% der COVID-19-Geimpften und 10,7% in der Kontrollgruppe auf. Fieber hingegen trat nur bei einem vergleichsweisen geringen Anteil der TeilnehmerInnen auf (COVID-19-Impfung: 7,9%; Kontrollen: 1,2%). Der STIKO lagen darüber hinaus weitergehende Informationen des Herstellers vor, die zeigen, dass die Häufigkeit lokaler und systemischer Reaktionen nach der 2. Dosis geringer war als nach der 1. Dosis.

Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf.

Nach der Impfung mit der Vaxzevria (AstraZeneca) sind seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombopenien bei Geimpften aufgetreten. Aufgefallen sind vor allem Hirnvenenthrombosen (sogenannte Sinusvenenthrombosen; SVT), aber auch andere thrombotische Ereignisse, wie Mesenterialvenenthrombosen und Lungenembolien sind berichtet worden. Einzelne Fälle waren auch kombiniert mit erhöhter Gerinnungsaktivität oder auch Blutungen im ganzen Körper. Die Symptome traten 4 bis 16 Tage nach der Impfung auf. Bisher wurden diese schweren und teilweise tödlich verlaufenden Nebenwirkungen überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet, aber auch Männer und Ältere waren betroffen. Daher empfiehlt, basierend auf der momentanen Datenlage, die STIKO im Regelfall die Impfung mit der Vaxzevria (AstraZeneca) nur Menschen im Alter >60 Jahre (siehe FAQ Warum empfiehlt die STIKO, den AstraZeneca-Impfstoff für Personen ≥60 Jahre zu verwenden? und FAQ Worauf sollten Personen achten, die bereits mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft wurden?).

Stand: 01.04.2021

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Evidenz für die COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International bewertet.

Bezüglich der Sicherheit wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die im Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Kontrollgruppe (Placebo) verglichen.

Die häufigsten lokalen Reaktionen waren Schmerzen an der Einstichstelle (COVID-19-Impfung: 48,6%; Placebo: 16,7%). Rötung (COVID-19-Impfung: 7,3%; Placebo: 3,9%) und Schwellung (COVID-19-Impfung: 5,3%; Placebo: 1,6%) traten deutlich seltener auf. Unter den systemischen Reaktionen waren Kopfschmerzen (COVID-19-Impfung: 38,9%; Placebo: 23,7%), Abgeschlagenheit (COVID-19-Impfung: 38,2%; Placebo: 21,5%), Muskelschmerzen (COVID-19-Impfung: 33,2%; Placebo: 12,7%) und Fieber (COVID-19-Impfung: 9%; Placebo: 0,6%) die häufigsten Ereignisse. Jüngere Personen (18-59 Jahre) hatten häufiger lokale und systemische Reaktionen als ältere Personen.

Schwere unerwünschte Ereignisse und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Kontrollgruppe gleich häufig auf. Das Auftreten von thromboembolischen Ereignissen (15 vs. 10 Fälle), von Urtikaria (5 vs. 1 Fall) und von Tinnitus (6 vs. 0 Fälle) war zwischen Impfstoff- und Placebogruppe unausgewogen. Je 1 Fall unter den thromboembolischen Ereignissen, alle Urtikaria-Fälle und zwei Tinnitusfälle wurden als impfstoffbezogen bewertet. Zwei Tage nach Impfstoffgabe trat eine ernste Überempfindlichkeitsreaktion auf, die nicht als Anaphylaxie klassifiziert, aber als impfstoffbezogen bewertet wurde.

Im Median traten die lokalen und systemischen Impfreaktionen 2 Tage nach Verabreichung der Impfung auf und hielten über 1 bis 3 Tage an.

Nach Anwendung der COVID-19 Vaccine Janssen sind in den USA sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei jüngeren Geimpften aufgetreten. Aus Europa gibt es hierzu noch keine Beobachtungen, weil der Impfstoff hier erst seit Kurzem und bisher nur in kleinen Mengen zur Anwendung gekommen ist. Basierend auf der momentanen Datenlage empfiehlt die STIKO im Regelfall die Impfung mit den beiden Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und der COVID-19 Vaccine Janssen nur für Menschen im Alter ≥60 Jahre. Der Einsatz der beiden Vektor-basierten Impfstoffe unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die zu impfende Person möglich.

Weitere Informationen zu Vektor-basierten Impfstoffen finden Sie hier.

Stand: 12.05.2021

Gibt es „Langzeitnebenwirkungen" bei COVID-19-Impfstoffen?

Die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass die meisten Nebenwirkungen kurze Zeit, in der Regel innerhalb weniger Tage bis einige Wochen nach der Impfung auftreten. Impfstoffe werden auch nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit, insbesondere sehr seltenen Nebenwirkungen, in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.

Nebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten. In der Vergangenheit kam es vor, dass sehr seltene Nebenwirkungen, die bei Geimpften kurz nach der Impfung auftraten, von Forschenden erst später erkannt wurden. Der Grund dafür ist, dass sehr viele Menschen geimpft werden müssen, um sehr seltene Nebenwirkungen aufzuspüren. In der Regel braucht das eine gewisse Zeit. Die COVID-19-Impfstoffe wurden in kürzester Zeit an viele Menschen weltweit verabreicht. Deshalb können sehr seltene Nebenwirkungen schneller als sonst erkannt und beurteilt werden.

So wurden bislang die folgenden Nebenwirkungen, die kurze Zeit nach COVID-19-Impfung auftraten, bekannt: Nach der Zulassung des Impfstoffs Vaxzevria (AstraZeneca) und der COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) traten spezielle Formen von Thrombosen bei Geimpften auf. Bisher wurden diese Nebenwirkungen überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet, aber auch Männer und Ältere waren betroffen (siehe "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit Vaxzevria von AstraZeneca beobachtet?" und "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International beobachtet?"). Sehr seltene Ereignisse wurden nach Zulassung auch bei den mRNA Impfstoffen in Form von (Peri-)Myokarditiden beobachtet (siehe "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?"). Diese Myokarditiden verlaufen in der Regel milde und heilen folgenlos aus. Ob die Myokarditiden in Einzelfällen jedoch auch Spätfolgen, wie z.B. eine Herzmuskelschwäche mit sich bringen können, ist bisher nicht bekannt.

Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass keine sog. Langzeitnebenwirkungen, die erst Jahre nach der Impfung auftreten, zu befürchten sind (siehe hier) und erläutert, was unter Langzeitnebenwirkungen zu verstehen ist (siehe hier). Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in den Sicherheitsberichten und berichtet darüber in seinem Coronadossier: www.pei.de/coronavirus

Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auch gemeldet werden über www.nebenwirkungen.bund.de

Stand: 04.11.2021

Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?

Bei allen Impfstoffen können nach Anwendung allergische Reaktionen auftreten. In die Gruppe der allergischen Reaktionen fallen sowohl passagere lokale Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Impfung als auch schwerwiegende potentiell lebensbedrohliche Sofortreaktionen (Anaphylaxie).

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das in Deutschland für die Sicherheitsbewertung von Impfstoffen zuständig ist, gibt die durchschnittliche Häufigkeit von anaphylaktischen Reaktionen nach der Verabreichung von derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen mit 0,4 bis 11,8 pro 1 Million Impfstoffdosen an.

Während in den Zulassungsstudien für die mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 keine anaphylaktischen Reaktionen auftraten, wurde seit ihrer Einführung über vereinzelte anaphylaktische Reaktionen bei Geimpften berichtet. Die anaphylaktischen Reaktionen traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Bislang gab es keine tödlichen Verläufe von Anaphylaxien nach der Verabreichung von COVID-19 Impfstoffen. Das PEI erhebt kontinuierlich differenzierte Post-Marketing-Daten zu unerwünschten Wirkungen der zugelassenen Impfstoffe; die Sicherheitsberichte zu den neu zugelassenen COVID-19 Impfstoffen werden regelmäßig für angegebene Zeiträume auf der Internetseite des PEI veröffentlicht.

Laut den Einschätzungen des PEI ist auf Basis der derzeit vorliegenden Daten bei Impfung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder Spikevax (Moderna) kein generell erhöhtes Risiko für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen für Personen mit bekannten Erkrankungen aus dem atopisch-allergischen Formenkreis abzuleiten (siehe auch die FAQ des Paul-Ehrlich-Instituts). Zum atopisch-allergischen Formenkreis zählen: Asthma bronchiale, Neurodermitis und allergischer Schnupfen mit Bindehautentzündung (Rhinokonjunktivitis) einschließlich Heuschnupfen und Hausstaubmilbenallergie sowie Nahrungsmittelallergien).

Bisher ist unklar, welche Komponenten des Impfstoffs für die gemeldeten anaphylaktischen Reaktionen verantwortlich waren. Hühnereiweiß und Latex scheiden als mögliche Allergene bei der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen aus. Expert:innen diskutieren, dass die Polyethylenglykol(PEG)-Komponente in den Lipidnanopartikeln beider Impfstoffe verantwortlich sein könnte. PEG ist sowohl in Medikamenten als auch in Kosmetika enthalten, wobei die PEG in Kosmetika vermutlich kein Risiko für eine Impfreaktion darstellen. Daneben werden auch andere Inhaltsstoffe wie Phosphocholin oder die mRNA selbst diskutiert.

Das Robert Koch-Institut hat in enger Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut und den allergologischen Fachgesellschaften Deutschlands ein Flussdiagramm zum empfohlenen Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-mRNA-Impfung entwickelt: Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-Impfung (mRNA–Impfstoffe) (PDF, 86 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Im Folgenden sind auszugsweise wesentliche Punkte aus dem o. g. Flussdiagramm ausgeführt:

  • Im Rahmen des Impfaufklärungsgesprächs sollen allergische Vorerkrankungen erfragt werden. Dazu gehören z. B. Fragen nach einer Anaphylaxie bzw. schweren allergischen Reaktion nach der 1. oder 2. Impfstoffdosis eines COVID-19-mRNA-Impfstoffs oder früheren schweren allergischen Reaktionen auf ein unbekanntes Agens. Hierbei ist zu beachten, dass eine schwere allergische Reaktion wie folgt definiert ist: Auftreten < 1 h nach Agens generalisierter Hautausschlag, verbunden mit mindestens einem weiteren Symptom: Luftnot und/oder Herz-Kreislauf-Reaktion.
  • Ist eine schwere anaphylaktische Reaktion nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis aufgetreten, soll die 2. Impfstoffdosis zunächst nicht gegeben werden. Hier empfiehlt sich die Vorstellung in einem allergologischen Zentrum.
  • Bei gesicherter Allergie gegenüber Inhaltsstoffen eines Impfstoffs gegen COVID-19 und in unklaren Fällen soll die Vorstellung in einem allergologischen Zentrum erfolgen (zur Einsicht der Inhaltsstoffe siehe Fachinformationen: Comirnaty; mRNA-1273).
  • Sind früher Anaphylaxien oder schwere allergische Reaktionen nach der Gabe von Medikamenten oder anderen Impfstoff/Impfstoffbestandteil aufgetreten, der nicht in COVID-19-mRNA-Impfstoffen enthalten ist, sollte die Nachbeobachtungszeit auf 30 Minuten verlängert werden.
  • Bei anderen Allergien in der Anamnese (z.B. Nahrungsmittel- oder Insektengiftallergie, Inhalationsallergie, Unverträglichkeit oraler Medikamente) kann die Impfung regulär erfolgen.

Von einer antiallergischen Prämedikation wird abgeraten, da Symptome einer Impfreaktion zunächst unterdrückt und zeitverzögert außerhalb der Überwachungszeit auftreten könnten; im ungünstigsten Fall stehen dann die Behandlungsmöglichkeiten einer schwerwiegenden Reaktion nicht sofort zur Verfügung.

Die impfenden Einrichtungen müssen immer mit einer Notfallausstattung zur Behandlung eventuell auftretender anaphylaktischer Reaktionen ausgestattet sein.

Stand: 09.07.2021

Wie sind Todesfälle nach COVID-19-Impfung einzuordnen?

Der Nutzen der COVID-19-Impfung für die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung sowie ihr Effekt auf die Bewältigung der Pandemie hängt wesentlich vom Vertrauen in die Impfungen ab. Um dem Rechnung zu tragen, informiert das Paul-Ehrlich-Institut über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfkomplikationen oder auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 kontinuierlich in Sicherheitsberichten.

In diesem Sicherheitsbericht des PEI heißt es: „Das Risiko für einen schweren und auch tödlichen Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion steigt mit steigendem Alter rapide an. Sehr alte Menschen sind am meisten gefährdet, an der Infektion zu versterben. In einem Kontext, in dem das SARS-CoV-2-Virus weltweit verbreitet ist, ist es wichtig, dass ältere Menschen so gut wie möglich vor einer Infektion geschützt sind. Wenn ältere Menschen oder Menschen mit schweren Vorerkrankungen und einem erhöhten Sterberisiko geimpft werden, dann wird es eine gewisse Anzahl von zufälligen Todesfällen geben, die kurz nach der Impfung auftreten, ohne aber kausal mit der Impfung assoziiert zu sein.". Diese Aussage betrifft vor allem Todesfälle nach der Impfung von alten bis sehr alten Personen. Hier ist bislang kein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfällen zu erkennen.

Nach der Impfung mit Vaxzevria sind in Deutschland und in anderen Ländern sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien bei Geimpften aufgetreten. Aufgefallen sind vor allem Hirnvenenthrombosen. Aber auch andere thrombotische Ereignisse, wie Mesenterialvenenthrombosen und Lungenembolien sind berichtet worden. Einzelne Fälle waren auch kombiniert mit erhöhter Gerinnungsaktivität oder Blutungen im ganzen Körper. Die Symptome traten 4 bis 21 Tage nach der Impfung auf. Bisher wurden diese schweren und teilweise tödlich verlaufenden Nebenwirkungen überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet, aber auch Männer und Ältere waren betroffen. Das PEI und die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) führen weitere Untersuchungen durch. Auch nach Anwendung der COVID-19 Vaccine Janssen sind in den USA sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei jüngeren Geimpften aufgetreten. Aus Europa gibt es hierzu noch keine Beobachtungen, weil der Impfstoff hier erst seit Kurzem und bisher nur in kleinen Mengen zur Anwendung gekommen ist. Basierend auf der momentanen Datenlage empfiehlt die STIKO im Regelfall die Impfung mit den beiden Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und der COVID-19 Vaccine Janssen nur für Menschen im Alter ≥60 Jahre. Der Einsatz der beiden Vektorbasierten Impfstoffe unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die zu impfende Person möglich.

Weitere Informationen finden Sie zudem in unseren FAQ ("Was bedeutete die neue STIKO-Empfehlung zu AstraZeneca für bereits einmalig Geimpfte <60 Jahren?", "Warum ist der AstraZeneca-Impfstoff nur noch für Personen ≥60 Jahre empfohlen?" und "Worauf sollten Personen achten, die bereits mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft wurden?").

Stand: 12.05.2021

Wirksamkeit (Stand: 19.11.2021)

Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?

Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) sowie der Vektor-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) eine hohe Wirksamkeit von etwa 90 % gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung (z. B. Behandlung im Krankenhaus) und eine Wirksamkeit von etwa 75 % gegen eine symptomatische SARS-CoV-2-Infektion mit Delta.

Was bedeutet das?
Die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, ist bei den vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen um etwa 90% geringer als bei den nicht geimpften Personen. Dazu ein Beispiel: Man stelle sich vor, in einer Gegend mit vielen aktiven COVID-19-Fällen treten etwa 20 Fälle je 1000 Personen auf. Würde in dieser Gegend dann ein Teil der Bevölkerung geimpft werden, würden also 20 von 1000 ungeimpften Personen an COVID-19 erkranken, aber nur etwa 2 von 1000 geimpften Personen. Wenn eine mit einem COVID-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer erkranken.

Diese Angaben zur Wirksamkeit basieren auf einem living systematic review, das seit Januar 2021 von der Geschäftsstelle der STIKO durchgeführt wird. Im Rahmen des Reviews wird u.a. die Evidenz zur Effektivität der Impfung gegen Infektionen mit der Delta-Variante und gegen die COVID-19-Erkrankung fortlaufend systematisch recherchiert, aufarbeitet und aktualisiert.

Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse in Bezug auf die Effektivität der COVID-19-Impfstoffe:

  • Sowohl nach mRNA-Impfung als auch nach Impfung mit Vaxzevria ist der Schutz vor schwerer Erkrankung höher als vor jeglicher symptomatischen Infektion.
  • Die Wirksamkeit beider Impfstofftypen gegen eine schwere Erkrankung ist sowohl bei Vorherrschen der Alpha-, als auch Delta-Variante sehr gut. Allerdings wurde eine um 10-20 Prozentpunkte geringere Wirksamkeit gegen symptomatische Infektion durch Delta im Vergleich zu Alpha beobachtet.
  • Der Impfschutz ist im jüngeren Alter ausgeprägter als im höheren Alter, unabhängig von Impfstofftyp und Virusvariante.
  • Es gibt eindeutige Hinweise für einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz.

Zur Effektivität der COVID-19 Vaccine Janssen siehe FAQ: Wie verhält es sich mit der Wirksamkeit und Impfdurchbrüchen beim Janssen Impfstoff (COVID-19 Vaccine Janssen)?

Stand: 18.10.2021

Kann es trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen?

Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria einen guten Schutz (siehe "Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?", für Janssen siehe: "Wie verhält es sich mit der Wirksamkeit und Impfdurchbrüchen bei Janssen?"). Es kann jedoch trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet. Erkrankt eine vollständig geimpfte Person, spricht man von einem Impfdurchbruch (siehe FAQ: Wie wird ein Impfdurchbruch definiert?).

Zu einer Erkrankung kann es auch dann kommen,

  • wenn die Infektion kurz vor der Impfung stattgefunden hat (wenn also in der Inkubationszeit geimpft wurde, die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 5-6 Tage) oder
  • wenn eine Infektion in den ersten Tagen nach der Impfung erfolgt ist, bevor der Impfschutz vollständig ausgebildet werden konnte. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der 1. Impfstoffdosis ein.

Oft werden auch Atemwegsinfekte, die durch andere Erreger verursacht werden, fälschlicherweise für ein Impfversagen gehalten. Das Auftreten einer fieberhaften Erkältung aufgrund anderer Erreger stellt aber kein Versagen der COVID-19-Impfung dar. Zudem kann die Impfung selbst leichte fieberhafte Reaktionen hervorrufen, die eine Reaktion des Immunsystems darstellen und nicht mit einer Atemwegs- oder COVID-Infektion verwechselt werden sollten.

Stand: 18.10.2021

Wie verhält es sich mit der Wirksamkeit und Impfdurchbrüchen beim Janssen Impfstoff (COVID-19 Vaccine Janssen)?

In den Zulassungsstudien zeigte sich bei COVID-19 Vaccine Janssen eine Wirksamkeit zur Verhinderung von COVID-19 von etwa 65 % nach einer Impfung (was bei diesem Impfstoff eine vollständige Grundimmunisierung bedeutete). Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, war mit COVID-19 Vaccine Janssen um etwa 65 % geringer als bei nicht geimpften Personen. Die Wirksamkeit in Bezug auf die Verhinderung einer schweren COVID-19-Erkrankung, die eine Behandlung im Krankenhaus notwendig macht, war etwa 100 %. Aktuelle Studien deuten jedoch darauf hin, dass für den Janssen-Impfstoff - im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen - eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante besteht. Eine schwere, durch die Delta-Variante verursachte Erkrankung, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordert, kann eine einzelne Dosis dieses Impfstoffs nur zu ca. 70 % verhindern. Bei anderen Impfstoffen gegen COVID-19 zeigt sich diese Reduktion der Wirksamkeit gegen die Delta-Variante im Vergleich zu den bisher zirkulierenden Varianten nicht in diesem Maße.

Problematisch ist auch, dass im Verhältnis zu den verwendeten Impfstoffdosen in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet werden, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden.

Aufgrund des ungenügenden Impfschutzes sieht es die STIKO als notwendig an, die Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren. Sie empfiehlt daher für Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung.

Stand: 18.10.2021

Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?

Menschen, die eine Impfung gegen COVID-19 erhalten, sollten vollständig geimpft werden, damit eine starke Immunantwort induziert werden kann. Ziel ist es, ein Immunescape der Viren, d.h. ein Umgehen der Immunantwort, und damit die Selektion von Escapemutanten, d.h. ein Entstehen von Virusmutanten mit neuen Fähigkeiten, zu verhindern. Die zeitgerecht verabreichte zweite Impfstoffdosis verringert die Wahrscheinlichkeit eines Immunescape wesentlich.

Aktuelle Studien zeigen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen Virusvarianten wirksam sind. Derzeit ist Delta (B.1.617.2) die vorherrschende Virusvariante in Europa. Die Delta-Variante dominiert das Infektionsgeschehen und andere Varianten sind verdrängt worden (siehe auch Übersicht und Berichte zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC)).

Das living systematic review der STIKO-Geschäftsstelle zeigt, dass die Effektivität der COVID-19-Impfstoffy Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria gegen jegliche Infektion für die Delta-Variante um 10-20 Prozentpunkte unter der Effektivität gegen die Alpha-Variante liegt. Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass die Effektivität gegen Delta bezüglicher jeglicher Infektion schneller abnimmt als die Effektivität gegenüber anderen Varianten.

Die Schutzwirkung gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung ist für die Impfstoffe Comirnaty, Spikevax sowie Vaxzevria weiterhin hoch (siehe FAQ: Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?) und auch die Wirksamkeit gegen eine symptomatische SARS-CoV-2-Infektion mit der Delta-Variante ist bei allen drei Impfstoffen gut.

Eine vollständige Impfserie ist für eine gute Schutzwirkung unerlässlich (siehe FAQ: Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?), denn die COVID-19-Impfstoffe weisen bei einer unvollständigen Impfserie eine stark verringerte Wirksamkeit gegen die Delta-Variante auf. Weitere Informationen finden sich in der 8. Aktualisierung der COVID-19 Impfempfehlung.

Bei der Virusvariante Gamma (P.1) liegen aktuell nicht genügend Daten vor, um sicher zu bewerten, wie wirksam in der EU zugelassene Impfstoffe gegen Gamma sind. Die Mehrzahl der hierzu publizierten Studien wurde mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen durchgeführt, so dass keine Rückschlüsse auf die Situation in Deutschland möglich sind. Viren der Linie Gamma (P.1) sind in Deutschland allerdings auch bislang nur bei vergleichsweise wenigen Fällen nachgewiesen worden (Anteil der Variante etwa 1%, Stand: Juli 2021).

Die COVID-19-Impfstoffe induzieren neutralisierende Antikörper sowie eine T-Zell-Immunität gegen viele unterschiedliche Bereiche (Epitope) des Spike-Proteins des SARS-CoV-2-Virus. Es wird hier also eine polyklonale Immunantwort induziert. Hierdurch haben einzelne Mutationen in der Regel keinen sehr großen Einfluss auf die Wirksamkeit der Impfstoffe, wenn diese nach dem empfohlenen Impfschema verabreicht werden. Da alle derzeit verfügbaren COVID-19-Impfstoffe für das Spike-Protein des ursprünglichen Wuhan-Typs kodieren, ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen der Mutationen in den Virusvarianten auf die Wirksamkeit der zugelassenen Impfstoffe prinzipiell ähnlich sind. Sollte die Wirksamkeit der Impfstoffe jedoch durch weitere Mutationen der hier zirkulierenden Viren erheblich absinken, wäre es den Impfstoffherstellern möglich, die verfügbaren Impfstoffe innerhalb weniger Wochen entsprechend anzupassen. Alle Hersteller haben inzwischen angepasste Impfstoffe in der klinischen Entwicklung. Mit ersten Zulassungen dieser angepassten Impfstoffe ist in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen.

Stand: 18.10.2021

Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?

Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern (siehe Systematischer Review). Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert (Chia et al.). Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden (Eyre et al.).

Aktuelle Studien belegen, dass die Impfung auch bei Vorliegen der derzeit dominierenden Delta-Variante einen Schutz gegen symptomatische und asymptomatische Infektionen bietet. Der Schutz ist im Vergleich zu der Alpha-Variante reduziert (siehe dazu die FAQ "Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?"). Gleichzeitig liegt für die Verhinderung von schweren Erkrankungsverläufen (Hospitalisierung) ein unverändert hoher Schutz vor.

In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, auch unter der Deltavariante deutlich vermindert. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit, trotz Impfung PCR-positiv zu werden, nimmt zu. Das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, muss durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit Maske, Corona-Warn-App nutzen und Lüften) weiterhin einzuhalten.

Stand: 19.11.2021

Wie wird ein Impfdurchbruch definiert?

Die COVID-19-Impfstoffe schützen gut vor COVID-19. Es kann jedoch auch trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet.

Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn bei einer vollständig geimpften Person eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2 Infektion mit Symptomatik festgestellt wird. Ein vollständiger Impfschutz besteht in der Regel, wenn nach der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sind (2-Dosen-Impfschema bei Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria, 1-Dosen-Impfschema bei Janssen). Ein Impfdurchbruch würde also bspw. vorliegen, wenn eine Person, die vor einigen Monaten ihre zweite Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt (positiver PCR-Test) und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt. Impfdurchbrüche werden wöchentlich im ausführlichen Situationsbericht des RKI veröffentlicht.

Davon abzugrenzen sind asymptomatische Verläufe unter vollständig Geimpften, d.h. die Personen sind PCR-positiv, zeigen aber keinerlei Symptome; diese gelten nicht als Impfdurchbrüche.

Stand: 02.09.2021

Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?

Dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt, ist zu erwarten. Mit steigender Impfquote sind unter den Erkrankten auch anteilsmäßig immer mehr Geimpfte zu erwarten. Der Zusammenhang zwischen den Impfdurchbrüchen und der Impfquote wird in dem Diagramm unten grafisch dargestellt. Dies ist kein Hinweis darauf, dass die Impfstoffe nicht wirksam sind, sondern erklärt sich anhand folgender Aspekte:

(1) Die Wirksamkeit der COVID-19 Impfungen ist sehr gut, aber beträgt nicht 100%.

Das bedeutet: Obwohl die Impfstoffe sehr wirksam sind, können sie nicht alle Infektionen bei Geimpften verhindern. Sie sorgen aber dafür, dass Infektionen deutlich weniger häufig vorkommen (siehe FAQ Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?) und dass schwere COVID-19-Krankheitsverläufe bei Geimpften sehr selten werden.

(2) Wenn die Impfquote steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass in dem geimpften Bevölkerungsteil auch ein:e Infizierte:r ist.

Das bedeutet: wenn der Anteil der Geimpften in der Population steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter allen Personen, die sich infizieren bzw. erkranken, mitunter Geimpfte betroffen sein können. Vereinfacht gesagt: wenn alle Personen einer Population geimpft sind (Impfquote 100%), beträgt der Anteil der Impfdurchbrüche an den Erkrankten 100% (wenn ein Impfstoff nicht zu 100% wirksam ist).

(3) Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist darüber hinaus auch von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Je mehr aktive Fälle es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit sich als Geimpfter zu infizieren.

Das bedeutet: wenn es keine oder nur eine geringe Zirkulation des Erregers in der Bevölkerung gibt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion, und damit auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Vereinfacht gesagt: wenn der Erreger gar nicht zirkuliert, gibt es auch keine Impfdurchbrüche.

Anteil von erwarteten COVID-19-Fällen bei vollständig geimpften Personen (Impfdurchbrüche) an COVID-19-Fällen in der gesamten Bevölkerung im Verhältnis zum Anteil der geimpften Bevölkerung zur gesamten Bevölkerung (Impfquote) Quelle: RKI Anteil von erwarteten COVID-19-Fällen bei vollständig geimpften Personen (Impfdurchbrüche) an COVID-19-Fällen in der gesamten Bevölkerung im Verhältnis zum Anteil der geimpften Bevölkerung zur gesamten Bevölkerung (Impfquote) für 3 unterschiedliche Impfeffektivitäten (Wirksamkeiten)

Bei den Analysen der Impfdurchbrüche in Deutschland ist aufgefallen, dass der Anteil von COVID-19-Durchbruchserkrankungen nach Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen im Vergleich zu den anderen Impfstoffen am höchsten war (siehe FAQ: Wie verhält es sich mit der Wirksamkeit und Impfdurchbrüchen bei Janssen?). Die bisherigen Daten deuten auf einen nicht ausreichenden primären Impfschutz durch die COVID-19 Vaccine Janssen hin, der mit einer weiteren Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffes optimiert werden soll (siehe: 12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung).

Stand: 18.10.2021

Hat die Einnahme von Antipyretika/Antiphlogistika wie Paracetamol oder Ibuprofen einen Einfluss auf die Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen?

Die Datenlage zu den COVID-19-Impfstoffen ist aktuell nicht ausreichend, um eine sichere Aussage hinsichtlich eines Einflusses der genannten Medikamente auf die Wirksamkeit (Immunogenität) der Impfstoffe treffen zu können. So kann die Auswirkung der Gabe von Paracetamol an einzelne Proband:innen in den Zulassungsstudien von AstraZeneca und ihre Auswirkung auf die nachfolgende Immunität derzeit nicht beurteilt werden, da dem RKI keine Daten dazu vorliegen. Ebenso verhält es sich mit der in einigen Veröffentlichungen erwähnten Zeitangabe, fiebersenkende Medikamente nicht innerhalb von 6-8 Stunden nach Impfung zu geben.

Darüber hinaus ist für die COVID-19-Impfstoffe gegenwärtig noch kein serologisches Schutzkorrelat definiert, sodass nicht eingeschätzt werden kann, inwieweit ein evtl. niedrigerer Antikörperspiegel im Hinblick auf einen verminderten Schutz von klinischer Relevanz ist. Ebenso können Unterschiede zwischen den eingesetzten Medikamenten und deren Dosis derzeit nicht valide bewertet werden.

Expert:innen gehen aufgrund der Erkenntnisse aus Studien mit anderen Impfstoffen davon aus, dass eine prophylaktische Gabe von fiebersenkenden oder schmerzlindernden Medikamenten nicht empfehlenswert ist. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand gibt es jedoch keine Evidenz, dass die Gabe dieser Medikamente beim Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen nach der Impfung den Impferfolg signifikant beeinflussen könnte.

Stand: 15.04.2021

Impfstofftypen (Stand: 7.10.2021)

Was wissen wir über mRNA-Impfstoffe?

mRNA-Impfstoffe enthalten Genabschnitte des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger-RNA (kurz mRNA), die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Ausgehend von der mRNA werden nach Verimpfung in Körperzellen Proteine hergestellt, die dann das Immunsystem zu einer gezielten Antikörperbildung gegen SARS-CoV-2 und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen anregen und so eine Immunreaktion erzeugen. Eine Immunreaktion anregende Proteine werden als Antigene bezeichnet.
Um die Aufnahme durch einige wenige Körperzellen zu ermöglichen, wird die mRNA mit Lipidstoffen umhüllt, sodass sogenannte mRNA-Lipidnanopartikel entstehen. Diese sind auch nach der intramuskulären Injektion stabil und ermöglichen die Aufnahme der mRNA in einige wenige Muskel- und Immunzellen. Studien haben gezeigt, dass die Lipidnanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.

In den Zellen wird die Erbinformation, die auf der mRNA kodiert ist, ausgelesen und in Protein übersetzt (translatiert). Das ist ein Prozess, der in Körperzellen auch mit der zelleigenen mRNA abläuft: Bei einigen COVID-19-mRNA-Impfstoffen handelt es sich um Nucleosid-modifizierte mRNA (modRNA), die das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein (Spikeprotein) kodiert. Die Verträglichkeit der modRNA ist im Allgemeinen gegenüber nicht modifizierter mRNA verbessert.
Das ausgehend von der mRNA gebildete Virusprotein regt als Antigen das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren (humorale Immunantwort). Virusproteine können zudem eine T-Zell-Antwort (CD4, CD8) auslösen (zelluläre Immunantwort). Die mRNA der RNA-Impfstoffe wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA, weder in Körperzellen noch in Keimbahnzellen. Nach dem Abbau der mRNA findet keine weitere Produktion des Antigens statt.

mRNA-basierte Impfstoffe haben den Vorteil, dass eine große Anzahl Impfdosen innerhalb weniger Wochen hergestellt werden kann. Die COVID-19-Impfstoffkandidaten auf mRNA-Basis müssen derzeit bei niedrigen Temperaturen transportiert und gelagert werden (-20 bis -80 Grad C).

Bei in Europa zugelassenen Impfstoffen wurde im Rahmen kontrollierter klinischer Prüfungen beim Menschen deren Qualität und Herstellung, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit geprüft.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich hier.

Stand: 02.11.2020

Was wissen wir über Vektor-basierte Impfstoffe (z. B. Vaxzevria (AstraZeneca))?

Vektorbasierte Impfstoffe bestehen aus für den Menschen harmlosen Viren, die gentechnisch so verändert sind, dass sie in ihrem Genom die genetische Sequenz mit dem Bauplan für einen oder mehrere Bestandteile des Erregers (Antigen) enthalten, gegen den der Impfstoff gerichtet ist. Die COVID-19-Vektorimpfstoffkandidaten enthalten ungefährliche, gut untersuchte Trägerviren, in deren Genom ein Gen eingebaut wurde, das den Bauplan für das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein, das Spikeprotein, enthält.

Zum Vaxzevria (AstraZeneca)-Impfstoff: Dieser Impfstoff basiert auf einem Adenovirus (das modifizierte Virus ChAdOx1), das bei Schimpansen Atemwegsinfekte auslösen kann, für Menschen aber harmlos ist. Das Impfvirus vermehrt sich im menschlichen Körper nicht und kann somit keine Infektion auslösen. Nach Impfung wird ausgehend von dem Bauplan für das Impfantigen (das Gen für das Spikeprotein) dieses von den Körperzellen selbst hergestellt. Die Vektorviren dienen somit als "Genfähre" für das Spikeprotein-Gen von SARS-CoV-2. Das von den Körperzellen gebildete Spikeprotein regt das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren (humorale Immunantwort). Zudem kann eine T-Zell-Antwort (CD4, CD8) ausgelöst werden (zelluläre Immunantwort). Die Impfvektoren werden durch das Immunsystem kontrolliert und nach kurzer Zeit eliminiert. Ähnliche vektorbasierte Impfstoffkandidaten nutzen modifizierte humane Adenoviren (Typ 26 oder Typ 5) als Trägerviren, die ebenfalls so verändert sind, dass sie sich nicht mehr im menschlichen Körper vermehren können.

Zum Janssen (Janssen-Cilag International)-Impfstoff: Anders als Vaxzevria, wird beim Janssen-Impfstoff ein Adenovirus vom Menschen (kurz: Ad26) verwendet. Dies ist ebenfalls ein harmloses Erkältungsvirus. Infektionen mit diesem Virus sind nicht sehr verbreitet und somit können keine vor der Impfung vorhandenen Antikörper die Immunreaktion beeinflussen bzw. abschwächen.

Bei natürlicher Infektion mit Adenoviren wurde bisher keine genetische Veränderung menschlicher Zellen beobachtet. Adenovirale Vektoren gelten generell als nichtintegrierende Vektoren, d.h. sie integrieren ihr Erbgut nicht ins Zellgenom. Das Genom der COVID-19-Vektorimpfstoffe auf Basis nicht vermehrungsfähiger Adenoviren verbleibt ebenso wie das anderer Adenoviren außerhalb der menschlichen DNA (extrachromosomal) im Zellkern infizierter Zellen.

Auch vor dem Hintergrund, dass sich die adenoviralen Vektoren – anders als die natürlichen Erkältungsviren – aufgrund genetischer Veränderungen nicht im menschlichen Körper vermehren und schnell vom Körper eliminiert werden, besteht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kein Risiko durch eine Integration der Adenovirus-Vektor-DNA in das menschliche Genom.

Einige Vektorimpfstoffe sind bereits zugelassen (bspw. Ebola-Impfstoffe), ihre Herstellung kann relativ schnell erfolgen. Sie können bei Temperaturen von 2 bis 8 Grad C transportiert und gelagert werden.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich hier.

Stand: 21.05.2021

Sind die neuen COVID-19-Impfstoffe Tot- oder Lebendimpfstoffe?

Die COVID-19-Impfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Viren. Insofern können sie mit Totimpfstoffen gleichgesetzt werden. Solche Totimpfstoffe sind inaktiviert; sie enthalten abgetötete Erreger oder Erreger-Bestandteile, die sich weder vermehren noch eine Erkrankung auslösen können. Dies gilt sowohl für die mRNA- als auch für die Vektorimpfstoffe.

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen ab sofort kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (aktuell z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza).

Stand: 07.10.2021

Allgemeines (Stand: 17.11.2021)

Wo finde ich welche Informationen zum Thema COVID-19 und Impfen?

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

Was bedeutet Herdenimmunität bzw. Gemeinschaftsschutz und welche Besonderheiten bestehen während der COVID-19 Pandemie?

Der Begriff „Herdenimmunität" bzw. „Gemeinschaftsschutz" wird in zweierlei Hinsicht benutzt:

Im herkömmlichen Sinne beschreibt Gemeinschaftsschutz das Phänomen, dass bei hoher Impfquote die Transmission, also die Weitergabe und Verbreitung eines Erregers in der Bevölkerung reduziert wird und damit auch ungeschützte Personen ein geringeres Risiko für eine Infektion haben. Dieser Effekt kann bereits bei moderaten Impfquoten auftreten und mit steigenden Impfquoten an Intensität zunehmen. In Israel konnte beobachtet werden, dass sich mit jedem Anstieg der COVID-19-Impfquote um 20% in der Bevölkerung ab 18 Jahre die Wahrscheinlichkeit einer COVID-19-Diagnostik unter ungeimpften Kindern halbierte. Dieses Phänomen wird als Gemeinschaftsschutz bezeichnet.

Der Begriff wird jedoch häufig auch gleichgesetzt mit einer Impfquoten-Schwelle, ab der die Transmission so weit reduziert wird, dass die Virustransmission nicht nur reduziert, sondern komplett zum Erliegen kommt und der Erreger in einer Bevölkerung eliminiert wird. Daher ist es bei Gebrauch des Begriffs wichtig zu erklären, in welchem Sinne dieser benutzt wird.

Welche Faktoren beeinflussen die Virusübertragung?

Die Transmission von Infektionserregern und die sie beeinflussenden Faktoren können mit dem Konzept der effektiven Reproduktionszahl (R-Wert) beschrieben werden. Der R-Wert beschreibt die Anzahl von Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

Der R-Wert kann abgeleitet werden von der sog. Secondary Attack Rate ". Diese beschreibt den Anteil an Personen, die sich nach dem Kontakt mit einer infizierten Person selbst infizieren. Dazu ein Beispiel: Die „Secondary Attack Rate" des Virus beträgt 50% und die Anzahl an Kontakten der infizierten Person beläuft sich auf 10. So ergibt sich ein R-Wert von 5. Das heißt, die infizierte Person steckt im Durchschnitt 5 weitere Personen an.

Mehrere Faktoren beeinflussen die effektive Reproduktionszahl (R-Wert):

  1. Die Basisreproduktionszahl (R0) des Erregers:
    Die Basisreproduktionszahl charakterisiert die Wahrscheinlichkeit des Erregers bei einer komplett empfänglichen Population übertragen zu werden. Neue Virusvarianten (z.B. die Alpha-Variante oder die Delta-Variante) haben per se eine höhere Kapazität übertragen zu werden.
  2. Kontaktverhalten der Bevölkerung:
    Je mehr Personen ein:e Infizierte:r trifft, desto mehr kann diese:r anstecken. Und ob diese Kontakte in einem eher geschlossenen Personenkreis stattfinden, oder ob diese Kontakte wiederum selber viele andere Kontakte haben (Mischung der Bevölkerung).
  3. Die Immunität bzw. Empfänglichkeit in der Bevölkerung:
    Je mehr Personen gegen das Virus immun sind, desto weniger Menschen können von einer infizierten Person angesteckt werden. Angenommen 6 der 10 Kontakte aus dem Beispiel oben besitzen eine Immunität, so kann das Virus nur noch an 4 Personen weitergegeben werden. Für eine „Secondary Attack Rate" von weiterhin 50% bedeutet das einen R-Wert von 2. Das heißt, eine infizierte Person steckt im Durchschnitt nur noch 2 weitere Personen an.

Welche Faktoren beeinflussen die Immunität?

Immunität kann man durch die Erkrankung selbst und durch eine Impfung erlangen. Dabei ist auch relevant:

a) Dauer der Immunität: Eine erlangte Immunität durch Erkrankung oder Impfung kann im Laufe der Zeit abschwächen. Folglich kann sich die Anzahl von Personen, die sich infizieren können, wieder erhöhen. Es ist noch nicht gesichert, wie lange der Schutz der COVID-19-Impfungen oder die Immunität nach einer natürlichen Infektion anhält.

b) Wirksamkeit der Impfung: Je besser eine Impfung wirkt, desto höher ist der Anteil der tatsächlich immunen Personen unter den Geimpften. Die Wirksamkeit einer Impfung kann auch variieren in Bezug auf den Schutz vor verschiedenen „Endpunkten", d.h. Schutz vor schweren / tödlichen Verläufen, Schutz vor moderater Erkrankung, Schutz vor asymptomatischer Infektion oder Verhinderung einer Transmission. Initial war unklar, ob die COVID-19 Impfstoffe nur vor der Erkrankung schützen, oder auch vor asymptomatischen Infektionen oder Transmission. Mittlerweile liegen aber diverse Studien vor, die zeigen, dass die COVID-19 Impfstoffe im Durchschnitt eine Wirksamkeit von 80-90% gegenüber asymptomatischer Infektion haben. Bei Personen, die trotz Impfung infiziert werden, ist die Viruslast und die Ausscheidungsdauer reduziert.

c) Sog. „Immune Escape Varianten": Das SARS-CoV-2 verändert sich fortlaufend. Dabei kann es nicht nur zu einer veränderten Übertragungsfähigkeit (R0) kommen, sondern auch zu einer Verminderung in der Impfstoffwirksamkeit. Die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe schützen sehr gut vor den derzeit in Deutschland zirkulierenden Virusvarianten (inkl. der Delta-Variante), daher spricht man hier noch nicht von Immune Escape Varianten. In Bezug auf den Schutz vor asymptomatischen oder milden Krankheitsverläufen scheinen die Impfstoffe jedoch etwas weniger gut bei den neuen Virusvarianten zu wirken, was sich wiederum auf den R-Wert auswirken kann.

d) Impfstoffzulassung bzw. Impfempfehlung: Aktuell ist kein Impfstoff verfügbar, der für die Anwendung bei Kindern im Alter <12 Jahren zugelassen ist. Dadurch besteht eine vergleichsweise große Bevölkerungsgruppe, die größtenteils empfänglich ist und zur Virustransmission in der Bevölkerung beitragen kann.

Bedeutung aus Public Health Sicht:

Von Herdenimmunität spricht man, wenn einzelne, nicht immune Individuen in einer Gemeinschaft („Herde") durch die Immunität der anderen Individuen in der gleichen Gemeinschaft indirekt geschützt sind. Deshalb empfiehlt sich auch die Bezeichnung: Gemeinschaftsschutz.

Bereits ab der ersten geimpften Person ist theoretisch ein indirekter Effekt beobachtbar, da die Ansteckungsgefahr durch diese Person bereits reduziert ist und dadurch Menschen in der Umgebung (z.B. im Haushalt) indirekt ein geringeres Infektionsrisiko haben. Auf der Bevölkerungsebene greifen indirekte Effekte in das Infektionsgeschehen aber erst merklich ein, wenn eine große Zahl an Geimpften nicht mehr als Überträger oder empfängliche Person in Frage kommen.

Das Ausmaß des Gemeinschaftsschutzes baut sich mit steigenden Impfquoten kontinuierlich auf. Aus Public Health Sicht ist es wünschenswert, eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Dadurch ist nicht nur ein Maximum an Personen direkt geschützt, sondern es werden auch indirekt solche geschützt, die selber nicht geimpft werden können. Eine hohe Impfquote trägt auch dazu bei, den R-Wert unter 1 zu senken und somit ein exponentielles Wachstum von Infektionen bzw. größere Ausbrüche zu verhindern.

Ob bei den o.g. Aspekten, die einen Einfluss auf die effektive Reproduktionszahl (R-Wert) haben, ein Schwellenwert für die Elimination von COVID-19 realistisch ist, ist aktuell eher fraglich. Es wird vielmehr erwartet, dass die aktuellen oder neue Virus-Varianten in Zukunft noch weitere, mehr oder weniger stark ausgeprägte Infektionswellen verursachen werden. Das heißt, es ist nicht davon auszugehen, dass der SARS-CoV-2 Erreger wieder verschwindet, sondern endemisch weiter zirkuliert. Auch wenn eine Eliminierung des Virus nicht realistisch erscheint, tragen Impfungen wesentlich dazu bei, die Übertragung einzudämmen. Das ist essentiell, um die Erkrankung so zu kontrollieren, dass größere Ausbrüche verhindert werden und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Stand: 19.08.2021

Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?

Es gibt nur sehr wenige Kontraindikationen und Gründe, warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann.

Viele Menschen glauben jedoch, sie könnten sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Zu solchen falschen Kontraindikationen gehören u.a.:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
  • Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
  • Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
  • Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
  • Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
  • Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen

Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrisch-)Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt. Es ist nicht bekannt, ab welchem Wert von einem ausreichenden Schutz vor der Erkrankung ausgegangen werden kann. Es ist daher auch nicht empfohlen, vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, ob weiterhin ein Schutz vor COVID-19 besteht. Sicherheitsbedenken für eine (Auffrisch-)Impfung bei noch bestehender Immunität gibt es nicht. Weitere Informationen in der FAQ "Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?"

Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden (siehe FAQ "Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?"). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA vs. Vektor-basiert) nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden.

Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe verwendet werden.

Kinder unter 12 Jahre können aktuell nicht geimpft werden. Für sie ist kein Impfstoff zugelassen. Daran wird jedoch geforscht, sodass zukünftig mit einem Impfstoff auch für diese Altersgruppe gerechnet werden kann.

Infektionen mit Temperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

Viele andere Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft Personen mit Immundefizienz. Dies heißt aber nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie z.B. Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantierten, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich.

Viele Patient:innen und auch manche Ärzt:innen fürchten vermehrte Komplikationen durch COVID-19-Impfungen bei Immundefizienz. Teilweise wird diese Gefährdung als so hoch eingeschätzt, dass auf wirksamen und möglicherweise dringend indizierten Impfschutz verzichtet wird. Die Impfung immundefizienter Patient:innen ist jedoch besonders wichtig, da diese ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Deshalb wird hier in der Regel besonders zu einer Impfung geraten.

Stand: 09.11.2021

Müssen zweimalig geimpfte Personen bei Kontakt mit Erkrankten in Quarantäne gehen?

Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene") und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „vollständig geimpft" siehe FAQ "Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als geschützt?").

Nach bisherigem Kenntnisstand gilt diese Ausnahme von der Quarantäne für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe. Diese Ausnahme gilt ebenfalls nur, wenn es sich hierbei NICHT um die Exposition gegenüber den Virusvarianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) handelt. Dann sind eine Quarantäne der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen immer empfohlen.

Bis zum 21. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
Hinsichtlich der Quarantäne-Maßnahmen für geimpfte Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen sowie für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen siehe Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie.

Stand: 03.08.2021

Sollten andere Impfungen während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie durchgeführt werden?

Ja. Während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie wird das Gesundheitssystem stark belastet. Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann hierzu beitragen. Die STIKO hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der COVID-19-Pandemie außerdem im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Für den Grippeschutz gilt: Sofern eine Indikation zur Impfung sowohl für Influenza als auch COVID-19 besteht, können die Impfstoffe gleichzeitig verabreicht werden.

Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und COVID-19:

  • Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird der Impfling vor Infektionen geschützt, die ihn auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können.

Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und einer COVID-19-Impfung:

  • Die COVID-19-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig mit anderen sog. Totimpfstoffen verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Priorisierung von Impfungen:

  • Grundimmunisierungen im Säuglingsalter mit dem 6-fach-Impfstoff und dem Pneumokokken-Impfstoff sowie die erste MMR(V)-Impfung sollten weiterhin mit hoher Priorität durchgeführt werden. Wenn zum gleichen Zeitpunkt weitere allgemein empfohlene Impfungen anstehen, sollen diese ebenfalls gegeben werden.
  • Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sollen 2 Wochen lang verschoben werden. Die Begleitperson darf weder Fieber noch Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion aufweisen und soll möglichst mit dem Kind allein (d.h. ohne Geschwister) zum vereinbarten Termin erscheinen. Weitere Informationen gibt es u.a. auf den Internetseiten der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin.
  • Für Senior:innen und Patient:innen mit chronischen Grundleiden ist eine Pneumokokken-Impfung empfohlen, sofern in den letzten 6 Jahren keine Impfung erfolgte.
  • Auch andere von der STIKO empfohlene Impfungen, die fällig sind (wie z.B. die Tdap-Auffrischimpfung oder die Herpes-zoster-Impfung), können durchgeführt werden. Das Vorgehen wird unter Abwägung des individuellen Risikos und der lokalen Gegebenheiten geplant. Wenn ein:e Patient:in bereits in der Praxis ist, sollten ausstehende Impfungen sofort durchgeführt werden. Insbesondere Patient:innen, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19 gehören (z.B. Senior:innen, Personen mit Immundefizienz oder pulmonalen Vorerkrankungen), sollten jedoch zurzeit nicht in einem Wartezimmer mit weiteren Personen sitzen, um eine Impfung wahrzunehmen. Kontaktreduzierungen schützen nicht nur vor COVID-19 sondern auch vor der Übertragung anderer Infektionserkrankungen.

Stand: 24.09.2021

Stand: 22.11.2021

nach oben

Wie Lange Darf Man Vorlesungen Ohne Pause Haben

Source: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Posted by: houckyouseve.blogspot.com

0 Response to "Wie Lange Darf Man Vorlesungen Ohne Pause Haben"

Post a Comment

Iklan Atas Artikel

Iklan Tengah Artikel 1

Iklan Tengah Artikel 2

Iklan Bawah Artikel