Wie Lange Darf Man Ohne Krankmeldung Zu Hause Bleiben
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Krankschreibung: Das muss man rechtlich beachten
Karriere & Beruf
Krank sein nervt. Und wenn man eigentlich zur Arbeit müsste, fällt die Entscheidung oft schwer, ob man sich den Tag im Büro zumuten kann oder besser im Bett bleiben sollte. Manchmal kann das am besten ein Arzt beurteilen und im Zweifelsfall eine Krankschreibung ausstellen.
Aber ab wann braucht man überhaupt so eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Muss man während der Krankmeldung auf jeden Fall im Bett bleiben? Und darf man auch schon vor deren Ende wieder zurück zur Arbeit, wenn man sich wieder fit fühlt? Lauter Fragen, die mir Rechtsanwalt Benjamin Dahm beantwortet hat!
Krankmeldung: ab wann nötig?
„Wer wegen einer Krankheit zuhause bleibt, muss sich direkt am ersten Tag bei Arbeitsbeginn bei seinem Arbeitgeber krankmelden", betont der Rechtsexperte. „Spätestens ab dem dritten Krankheitstag schreibt das Gesetz auch eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vor." Der Arbeitgeber darf den "gelben Schein" aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen – je nachdem, was im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Übrigens: Die Gründe für eure Krankmeldung gehen euren Chef nichts an! Daher ist auch auf der AU-Bescheinigung keine Diagnose vermerkt. Diese steht lediglich auf dem Attest für die Krankenkasse.
Rückwirkende Krankschreibung
Wer am Wochenende krank wird und samstags oder sonntags arbeiten muss, hat schnell ein Problem – denn einen Arzt, der einen am Wochende eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausstellt, findet man so schnell wohl nicht. Kann ich mich also rückwirkend krankschreiben lassen, wenn man Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangt? „Laut den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien der Krankenkassen kann ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit erst ab dem Tag bescheinigen, an dem der Arbeitnehmer diesen aufsucht. Ist für den Mediziner jedoch nachvollziehbar, dass der Mitarbeiter in den Tagen zuvor weder arbeiten noch einen Arztbesuch machen konnte, darf er in Ausnahmefällen rückwirkend ein Attest erstellen. Allerdings nur nach gewissenhafter Prüfung und nur bis zu drei Tage."
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Gesundschreiben lassen?
Manchmal klappt es mit der Genesung zum Glück auch schneller als angenommen. Umso besser, dann hat man ein paar Tage mehr frei! Oder? „Der Irrtum, man dürfe vor Ende der Krankschreibung nicht zurück ins Büro, hält sich hartnäckig", sagt Benjamin Dahm. „Tatsache ist jedoch: Der Arzt bescheinigt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Diese Angabe ist also nicht verbindlich." Mehr noch: Ein frühzeitig genesener Mitarbeiter ist sogar dazu verpflichtet, wieder zur Arbeit zu gehen! Dazu muss er sich auch nicht „gesundschreiben" lassen – so etwas gibt es im deutschen Recht nämlich gar nicht. Wer hingegen ein paar Stunden im Büro durchhalten würde, aber noch keinen ganzen Tag, sollte lieber daheim bleiben. Denn auch eine Teilarbeits(un)fähigkeit sieht das Gesetz nicht vor.
Darf ein Arbeitgeber Mitarbeiter gegen seinen Willen nach Hause schicken?
Falscher Ergeiz oder fehlendes Geld – viele Arbeitnehmer kommen trotz Krankheit (wieder) zur Arbeit. In diesen Fall darf bzw. muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter wieder nach Hause schicken. Denn wer einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer einsetzt, verstößt möglicherweise gegen seine Fürsorgepflicht. Passiert ein Unfall oder klappt der Mitarbeiter zum Beispiel im Büro zusammen, kann Schadenersatz fällig werden. Im Zweifelsfall fahren Chefs also am besten damit, ihre kranken Teammitglieder (wieder) nach Hause zu schicken.
Gerade bei längerer Krankheit kann dies zu einem Problem für den Mitarbeiter werden. Denn nach sechs Wochen erhält er nur noch das reduzierte Krankengeld. „Arbeitgeber sollten also genau hinschauen, ob ihre Mitarbeiter wieder arbeitsfähig sind oder nicht."
Krankschreibung = strikte Bettruhe?
Bedeutet jede Krankschreibung aber auch gleichzeitig, dass man das Bett nicht verlassen darf? Nicht ganz! „Hat der Arzt keine Bettruhe verordnet, darf sich der Arbeitnehmer auch in der Öffentlichkeit bewegen", stellt Rechtsanwalt Benjamin Dahm klar. „Sinn und Zweck einer Krankschreibung ist es allerdings, so schnell wie möglich wieder gesund an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Verboten sind deshalb alle Aktivitäten, die den Heilungsprozess verlängern, also zum Beispiel Sport oder ein Barbesuch mit reichlich Bier bei einer schweren Erkältung." Empfiehlt der Arzt dagegen beispielsweise bei starken Rückenschmerzen viel Bewegung, sind sogar Aktivitäten wie Schwimmen, Radfahren oder Wandern erlaubt, da sie die Genesung fördern.
Wer sich nicht schont und deswegen riskiert, länger auszufallen, muss damit rechnen, abgemahnt zu werden oder im schlimmsten Fall sogar den Job zu verlieren – vorausgesetzt natürlich, der Arbeitgeber kommt ihm auf die Schliche. Deswegen lieber auskurieren und Freizeitaktivitäten auf wann anders verlegen.
Kündigung während einer Krankheit: Geht das?
Eine besonders erschreckende Vorstellung: Während der Krankheit flattert die Kündigung des Arbeitsvertrags ins Haus. Entgegen der landläufigen Meinung ist die Krankschreibung kein Hinderungsgrund für den Arbeitgeber, die Kündigung auszusprechen. Im Gegenteil: Die Krankheit kann im Ausnahmefall sogar der Grund für eine Kündigung sein.
Aber ganz so einfach können es sich Arbeitgeber zum Glück nicht machen. Wenn ein Unternehmen einen Angestellten krankheitsbedingt rauswerfen will, muss es Hinweise darauf geben, dass die Gesundheitsprognose auch künftig schlecht ist und dadurch die betrieblichen und wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Das ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Maschinen stillstehen, die Kollegen dauerhaft mehr arbeiten müssen oder wenn Personal aus anderen Arbeitsbereichen abgezogen werden muss, um den Ausfall auszugleichen.
„Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es übrigens keine gesetzlich festgelegte Quote, wann die Gesundheitsprognose negativ ausfällt. Die Gerichte sehen aber Ausfallzeiten von 15 bis 20 Prozent in den vorherigen zwei Jahren als Indiz dafür an, dass auch künftig mit Fehlzeiten zu rechnen ist", erläutert Benjamin Dahm.
Krankschreibung: verlorenen Urlaub nachholen?
Manchmal erwischt einen die Krankheit auch genau dann, wenn man sich eigentlich erholen wollte, nämlich im Urlaub. Aber verfällt der dann einfach nutzlos? „Nein", lautet die klare Antwort des Rechtsexperten. „Der Urlaub dient der Regeneration. Die kann im Krankheitsfall aber nicht stattfinden."
Deshalb sollte man so schnell wie möglich beim Arbeitgeber Bescheid geben, dass man krank ist – so kann der Krankheitstag erfasst und der Urlaubsanspruch wieder gutgeschrieben werden. Wie üblich braucht der Angestellte natürlich spätestens ab dem dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest. Den Urlaub eigenmächtig um die Krankheitstage nach hinten zu verlängern, geht allerdings nicht. Stattdessen muss der Angestellte die freie Zeit neu beantragen und genehmigen lassen.
Nach Ende der Krankmeldung darf man nicht in den Urlaub?
Umgekehrt kann euer Chef euch den Urlaub aber nicht streichen, nur weil ihr vorher krank ward. Ist der Urlaub genehmigt, dürft ihr ihn auch antreten – auch wenn ihr vor Urlaubsbeginn krankgeschrieben ward!
Krankmeldung wegen krankem Kind?
Kaum gehen die lieben Kleinen in den Kindergarten oder in die Schule holen sie sich jede Krankheit, die gerade rumgeht. Doch was tun, wenn man sich um das kranke Kind kümmern muss? „Firmen müssen ihren Mitarbeitern erlauben, in diesem Fall zuhause zu bleiben. Allerdings unbezahlt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt im Krankheitsfall des Kindes Krankengeld. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beläuft sich auf 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Zahlungen wie Weihnachtsgeld in den letzten zwölf Monaten sogar 100 Prozent. Die Obergrenze beträgt 101,50 Euro täglich.
Vorraussetzung für das Kinderkrankgeld sind:
- du und dein Kind seid gesetzlich krankenversichert,
- dein Kind ist so krank, dass es nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen kann,
- ein Arzt hat attestiert, dass du dein Kind betreuen musst und
- du deswegen nicht arbeiten kannst.
Kopfschmerzen, eine fiese Erkältung oder ein Knochenbruch: Manchmal spielt der Körper nicht so mit wie er soll. Damit man sich in dieser anstrengenden Phase weiteren Ärger spart, sollte man sich an seine rechtlichen Pflichten als Arbeitnehmer halten. Am besten ist es aber ohnehin, gar nicht erst krank zu werden. Von daher: Bleibt schön fit!
Ratgeber
Aufhebungsvertrag: Worauf Sie als Arbeitnehmer achten sollten
Unser Partneranwalt
ROLAND-Partneranwalt Benjamin Dahm hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert und kennt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern deshalb ganz genau. In der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die sechs Standorte im Rheinland hat, ist Benjamin Dahm außerdem Ansprechpartner für die Themen Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.
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Benjamin Dahm
Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz"
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Posted by: houckyouseve.blogspot.com
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