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Wie Lange Darf Man Bäume Schneiden

Wann darf man Bäume schneiden oder fällen? Wann ist es erlaubt?

Wer als Gartenbesitzer glaubt, er könne seinen Baumbestand jederzeit schneiden oder fällen, weil es sein Privatgrundstück ist, der irrt. In Deutschland herrschen dazu klare Gesetze, bei deren Nicht-Einhaltung eine empfindliche Strafe folgen kann. Wann Sie Ihre Bäume schneiden sowie fällen können und was Sie unbedingt vorher beachten sollten, erfahren Sie bei Plantopedia.

Baumbestand

Wann darf man Bäume schneiden oder fällen? Wann ist es erlaubt?

Bäume dürfen grundsätzlich nicht einfach gefällt werden und ein Schneiden ist ebenfalls nicht unbedingt zu jedem Zeitpunkt erlaubt. Des Weiteren kommt es darauf an, warum ein Baum gefällt werden soll. Vielfach ist vorab eine Genehmigung einzuholen. Um einer hohen Strafe zu entgehen, ist es ratsam, sich bei Plantopedia frühzeitig zu informieren, wann Sie Bäume entfernen oder beschneiden dürfen und wo Ihnen Ausnahmesituationen mehr Freiheit bieten.

Baumfällgenehmigung basiert auf Bundesnaturschutzgesetz

Fällzeiten

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 39 werden sogenannte Sperrzeiten geregelt, in denen das Fällen und Schneiden von Bäumen verboten ist. Diese Sperrzeit erstreckt sich zwischen den 01. März und 30. September. Das bedeutet, während dieser Monate dürfen Bäume nicht gefällt und geschnitten werden, es sei denn, es liegt eine Situation vor, die als eine Ausnahme gewertet werden kann oder es handelt sich um Bäume, die nicht unter das Gesetz fallen.

Sperrzeiten

Sinn von Baumfällsperrzeiten

Ökologischer Wert

Bäume besitzen einen hohen ökologischen Wert, weshalb Gemeinden und Städte Baumfällsatzungen ins Leben gerufen haben, welche Bäume unter einen bestimmten Schutz stellen und eine Baumfällung ohne Grund verhindern sollen. Zu den ökologischen Werten eines Baumes zählen zum Beispiel die folgend Aufgeführten.

  • Luftreinigung
  • Filterung von Staub und Schadstoffen
  • Kohlendioxidspeicherung
  • Minimierung des Treibhauseffekts
  • Wasserspeicherung
  • wirken ausgleichend auf das lokale Klima
  • Lärmreduzierung
  • gegebenenfalls Energieeinsparungen

Land- und Stadtbild

Vor allem in der Stadt herrschen meist strengere Baumfällrichtlinien, um zwischen Stein- und Betonbauten sowie Asphaltstraßen die meist gering vorkommende Natur zu erhalten. Aber gerade in der Stadt ist der ökologische Wert von Bäumen von großer Bedeutung, wo zum Beispiel Autoabgase und Staub meist durch hohe Bauten die Luft zum Atmen verschmutzen. Ist eine Abholung erforderlich, kann insbesondere in Städten je nach Fällgrund und Standort des Baumes, eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Für Baumschnitte in Wäldern ist übrigens das Landforstamt zuständig, die teilweise andere Richtlinien besitzen.

Tierschutz

Sperrzeiten sind deshalb zwischen März und Oktober gewählt worden, weil sich während dieser Zeit die Vögel vermehren. Mit der Sperrzeit soll verhindert werden, dass durch das Beschneiden oder die Entfernung von Bäumen, Nester zerstört, die Brut stirbt und weniger Nistplätze für Vögel zu Verfügung stehen.

Baumfällgenehmigung muss beantragt werden

Genehmigungspflicht

Die Baumschutzverordnung sieht vor, dass insbesondere alte, große Bäume in der Natur behalten werden. Ob und wann ein Baum nur mit Genehmigung gefällt werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab und greift auch für Bäume auf einem Privatgrundstück. Zuständig ist dafür das Umwelt-, Ordnungs- oder Naturschutzamt der Stadt oder Gemeinde, in welcher sich der betroffene Baum befindet.

Folgende Fragen dienen als Orientierung:

  • Unterliegt der zu fällende Baum der Baumschutzverordnung?
  • Liegen legale Gründe vor, die ein Abholzen rechtfertigen?
  • Ist eine Fällgenehmigung erforderlich?
  • Besteht eine Gefahr für Personen oder Sachen durch einen Baum?

Fällgenehmigung

Ausgangspunkt einer erforderlichen Fällgenehmigung ist in der Regel die Stammgröße eines Baums. Als Orientierungshilfe sollte ein Stammumfang von 60 Zentimetern oder mehr dienen. Allerdings kann diese Größenangabe von Gemeinde zu Gemeinde beziehungsweise Stadt variieren. In Berlin greift zum Beispiel eine Fällgenehmigung, wenn der Baumstamm 80 Zentimeter in einer Höhe von 1.30 Meter misst.

Betroffen sind davon überwiegend Obst- und andere Laubbäume, während Nadelbäume meist keiner Fällgenehmigung unterliegen. Vorsicht ist bei der Messung angebracht. Wird eine Fällgenehmigung fällig, kommt es in der Regel zu einem Vorort-Termin eines zuständigen Behördenmitarbeiters. Nachmessungen erfolgen und falls diese Abweichungen Ihrer Messungen ergeben, könnte Sie das unter Umständen teuer zu stehen kommen.

Baumfällgenehmigung

Fällgründe

Soll ein Baum gefällt werden, der unter das Gesetz des Baumschutzes fällt, entscheiden unter anderem die vorliegenden Gründe für die Abholzung über eine Erteilung einer Fällgenehmigung. Dass der betroffene Baum auf einem Privatgrundstück steht und damit Ihr Eigentum ist, mit dem Sie machen können, was Sie wollen, ist kein ausreichender Grund.

Zu akzeptablen Gründen zählen vor allem folgende Gegebenheiten:

  • der Baum ist lebensbedrohlich erkrankt
  • die ökologische Funktion des Baums liegt nur noch geringfügig oder gar nicht vor
  • der aktuelle Standort erlaubt keine gesunde und normale Entwicklung des Baums
  • der Baum beeinflusst benachbarte Bäume in ihrer gesunden Entwicklung
  • er behindert Arbeiten an einer Denkmalschutzmaßnahme
  • es kann das Grundstück nicht in zulässigem Maße genutzt werden, weil der Baum stört

Ausnahmen

Ein Fällen oder Schneiden eines Baumes innerhalb der Sperrzeit ist nur dann erlaubt, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen besteht, die nicht auf andere Weise behoben werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum an der Privatgrundstückgrenze bis auf den öffentlichen Gehweg ragt, Zweige drohen abzubrechen und vorbeigehende Passanten schwer verletzen könnten. Hier ist ein zügiges Handeln erforderlich, um Personenschäden zu vermeiden. Es kann zwar im „Notfall" ein Schnellentscheid für eine Schneid- oder Fällgenehmigung eingeholt werden, aber auch diese nimmt ihre Zeit in Anspruch, die Ihnen vielleicht nicht bleibt.

Dennoch sollten Sie vorab zumindest die Behörde benachrichtigen, sofern es die Bürozeiten erlauben. Ansonsten sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie in jedem Fall einer Beweispflicht unterliegen. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass der Baum im Rahmen eines Notfalls sofort gefällt oder geschnitten werden musste und ein Warten bis nach der Sperrzeit nicht möglich ist/war.

Als Beweismittel eignen sich zum Beispiel:

  • Fotos aus den unterschiedlichsten Perspektiven
  • Aufbewahrung des Schnittguts, um persönliche Sichtnahme eines Behördenmitarbeiters gewünscht wird
  • Zeugen aus der Nachbarschaft, die ebenfalls eine von dem Baum ausgehende Gefahr erkennen

Baumfällgenehmigung für Bäume einholen

Grenzbäume

Vorsicht bei Grenzbäumen

Ein schwieriges Thema ist das Fällen und Schneiden von sogenannten Grenzbäumen. Gleich, ob diese einer Fällgenehmigung unterliegen oder nicht, diese können Sie nicht einfach bearbeiten, wenn der Stamm oder die Wurzeln bereits auf das Nachbargrundstück ragen. In diesem Fall ist immer die Genehmigung des Nachbarn einzuholen.

TIPP: Um eventuellen anschließenden Uneinigkeiten mit dem Nachbarn vorzubeugen, empfiehlt es sich, das Einverständnis des Nachbarn immer schriftlich geben zu lassen. So kann dieser in Nachhinein nicht behaupten, eine Fällung oder ein Rückschnitt wäre widerrechtlich ohne seines Wissens erfolgt.

Zweige von Nachbarsbäumen

Stören Sie die Zweige, die von einem auf dem Nachbargrundstück befindlichen Grenzbaum auf Ihr Privatgrundstück ragen, können Sie diese auch nicht einfach abschneiden. Das Gesetz sieht hier vor, dass Sie den Nachbarn ebenfalls um Erlaubnis zu bitten haben beziehungsweise diesen dazu auffordern, die besagten Zweige selbst zu entfernen. Oftmals wissen Grundstücksbesitzer nicht um die Gesetzeslage, sodass es meist keine Schwierigkeiten gibt, wenn Sie dennoch einfach die Zweige von einem Nachbarsbaum kürzen.

Aber sollte dieser etwas dagegen haben, könnte Sie das teuer zu stehen kommen. Im Zweifelsfall auch hier unbedingt Fotos machen, die den Störfaktor widerspiegeln und Nachweise beschaffen, die belegen, dass Sie den Nachbarn mehrmals aufgefordert haben, die Zweige zu schneiden. Erteilt Ihnen der Nachbar nicht seine Einwilligung, bleibt Ihnen nur noch der Weg zum Gericht, wenn Sie gesetzeskonform handeln möchten.

Brennholz

Wann für Brennholz fällen?

Soll das Holz eines gefällten Baumes anschließend als Brennholz verwendet werden, so ist der optimale Zeitpunkt für die geplante Baumfällung im Februar bis spätestens zum 28. des Monats, falls der Baum unter die Baumschutzverordnung fällt.

So hat das Brennholz über den Sommer hinweg ausreichend Zeit gut abzutrocknen, damit es ab Herbst eine gute Brennleistung besitzt. Bei Fällungen im Herbst nach dem 30. September besitzen die Bäume zwar den geringsten Wasseranteil, aber Sie laufen Gefahr, das bei einem feuchten Herbst, dass das Holz nicht gut abtrocknet und zu schimmeln beginnt, vor allem wenn es suboptimal gelagert wird.

Holz als Brennholzstapel aufgeschichtet

Kosten

Kosten bei Gesetzesverstoß

Verstoßen Sie gegen die Baumschutzverordnung oder schneiden/fällen Sie unberechtigt Bäume, droht Ihnen ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 50.000 Euro. Die genaue Summe hängt von der Art des Verstoßes sowie dem Umfang des ökologischen Schadens ab, den Sie durch eine genehmigungspflichtige Durchführung ohne Zustimmung der Behörden verursacht haben. Zudem variiert die Bußgeldhöhe je nach Stadt beziehungsweise Gemeinde.

Kosten für Fällgenehmigung

Im Vergleich zu den Kosten, die durch ein Bußgeld entstehen können, liegen diese für eine Erteilung einer Fällgenehmigung deutlich niedriger. Sie belaufen sich je nach Gemeinde, in der sich der betroffene Baum befindet, zwischen 25 Euro und 85 Euro.

Wie Lange Darf Man Bäume Schneiden

Source: https://www.plantopedia.de/wann-baeume-schneiden-faellen/

Posted by: houckyouseve.blogspot.com

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