Hartz 4: Wie Selbstständige jetzt ALG 2 beantragen. – Mann in blauem Hemd sitzt nachdenklich im Büro vor seinem Computer und hält einen Stift zwischen den Händen.

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Im März 2020, noch vor der Corona-Krise, bezogen bereits 69.000 Selbstständige Arbeitslosengeld 2, kurz ALG 2. Meist erhielten sie so genanntes „aufstockendes Arbeitslosengeld 2". Sie hatten also weiterhin Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die allerdings für ihren Lebensunterhalt nicht ausreichten. Zusätzlich bekamen sie ALG 2.

In der derzeitigen Krise haben möglicherweise zehnmal so viele Selbstständige Anspruch. Die Bundesregierung hat den Zugang zu dieser Leistung deutlich vereinfacht.

Selbstständige haben Anspruch auf ALG 2

Arbeitslosengeld 2 ist keine Versicherungsleistung. Sie müssen also keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um diese Leistung zu bekommen. Sie müssen auch nicht arbeitslos sein – obwohl die irreführende Bezeichnung „Arbeitslosengeld 2" ja darauf hindeutet. Es reicht, dass Sie noch nicht im Rentenalter sowie arbeitsfähig und bedürftig sind.

Vermögensprüfung für Hartz 4 vereinfacht

Die Vermögensprüfung hat jetzt vorübergehend ihren Schrecken verloren. Detaillierte Unterlagen sind meist nicht mehr nötig. In der Corona-Krise gilt ein vereinfachtes Verfahren.

Für neue Anträge auf Hartz 4 wird rückwirkend vom 1. März bis zum 30. September 2020* „Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt" – sofern es nicht „erheblich" ist. Dabei gehen die Jobcenter davon aus, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn Sie dies im Antrag erklären. Im aktuellen vereinfachten ALG-2-Antrag findet sich hierzu die Frage:

„Meine Bedarfsgemeinschaft verfügt über erhebliches Vermögen".

Wenn Sie hier „Nein" ankreuzen, müssen Sie in der Regel keine weiteren Angaben zu Ihrem Vermögen machen.

Was ist „erhebliches Vermögen"?

Auch hier gelten großzügigere Regelungen. Erheblich ist laut Bundesagentur für Arbeit „sofort für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen über 60.000 Euro sowie über 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Beispiele: Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien, Lebensversicherungen."

Bei einer vierköpfigen Familie gelten damit Rücklagen bis zu 150.000 Euro noch nicht als „erheblich".

Rürup-Rente: Wenn Sie fürs Alter mit der Rürup-Rente vorgesorgt haben, gilt auch das Guthaben, das Sie auf diesem Vertrag angesammelt haben, grundsätzlich als nicht verwertbar. Das käme im Beispielfall zu den 150.000 Euro hinzu.

Hohe Miete – muss ich für ALG 2 ausziehen?

Nein. Das wäre auch vor der Corona-Krise nicht notwendig gewesen. Auch bisher hätten Sie hierzu sechs Monate Zeit gehabt. Nun gilt: Ihre Miete kann vom Jobcenter voll als notwendige Ausgabe anerkannt werden und somit übernommen werden, auch wenn sie nach den örtlichen Regelungen als unangemessen hoch gilt.

Bei allen Anträgen, die bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, gelten Ihre „tatsächlichen Unterkunftskosten" als angemessen. Das regelt Paragraph 67 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II). Ihre Unterkunftskosten werden also nicht auf den Prüfstand gestellt.

Wenn sich nach diesen sechs Monaten Ihre Situation noch nicht nachhaltig geändert hat, können Sie weiterhin volles ALG 2 erhalten und haben mindestens sechs Monate Zeit, sich eine billigere Wohnung zu suchen. In dieser Zeit werden auch Ihre „zu hohen" Unterkunftskosten weiterhin übernommen.

Wie lange bekomme ich ALG2?

Arbeitslosengeld 2 wurde Selbständigen bislang in der Regel nur vorläufig bewilligt, da ja meist nicht klar ist, wie sich ihr Einkommen in der nächsten Zeit entwickeln wird. Spitz abgerechnet wurde erst später, wenn die Betriebsergebnisse vorliegen. Dieses Verfahren ist nun vorübergehend ausgesetzt worden.

Generell gilt jetzt: Selbstständige erhalten Hartz 4 grundsätzlich für sechs Monate. Dabei soll es nur eine „vereinfachte Plausibilitätsprüfung" des Einkommens geben. Nach Ablauf des Sechs-Monats-Zeitraums verzichten die Jobcenter darauf, das tatsächliche Einkommen im Bewilligungszeitraum zu prüfen – also auch dann, wenn sich Ihr Einkommen besser als erwartet entwickelt hat.

Sie haben damit die Sicherheit, für sechs Monate eine verlässliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten. Das betrifft – so der aktuelle Stand – alle Leistungsanträge, die bis Ende Juni 2020 gestellt werden.

Wenn das Einkommen weiter fällt: Nachzahlung möglich

Sie können nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nach wie vor belegen, dass sich Ihre finanzielle Situation doch schlechter entwickelt hat, als zunächst prognostiziert. In diesem Fall können Sie eine abschließende Entscheidung beantragen. Gegebenenfalls kann dann Hartz 4 nachgezahlt werden.

Muss ich für Hartz 4 mein Gewerbe abmelden?

Nein. Kein Selbstständiger muss sein Gewerbe abmelden, um Arbeitslosengeld 2 zu erhalten. Sie dürfen auch während des Leistungsbezugs weiterarbeiten – ohne jede Einschränkung. Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit werden allerdings auf das ALG 2 angerechnet.

Wie werden Verluste beim ALG 2 behandelt?

Verluste werden nicht ausgeglichen. Nicht durch Einnahmen gedeckte Betriebsausgaben, die Selbstständige Sie in der Krisenzeit erwirtschaften, werden durch die Jobcenter nicht gedeckt. So müssen Selbstständige beispielsweise die Miete vorübergehend nicht genutzter Geschäftsräume auch in der Zeit des ALG-2-Bezugs weiterhin selbst zahlen.

Tipp: Kredit der KfW

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, können mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dies gilt dann, wenn die Probleme der Betroffenen erst in 2020 entstanden sind. Die KfW verspricht schnelle Hilfe.


Wie hoch ist das ALG 2 bei Selbstständigen?

Um die Höhe des Arbeitslosengeld 2 zu berechnen, stellen die Jobcenter Ihren Bedarf Ihrem anrechenbaren Einkommen gegenüber.

Wie wird der Bedarf bei ALG 2 ermittelt?

Der Bedarf lässt sich einfach errechnen mit der Formel Regelsatz plus Warmmiete.

Hartz-4-Regelsatz (2020)
Alleinstehende/Alleinerziehende 432 EUR
(Ehe-)Partner ab 18 Jahre 389 EUR
Weitere Erwachsene* 345 EUR
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 328 EUR
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 308 EUR
Kinder unter 6 Jahren 250 EUR
* Erwachsene in stationären Einrichtungen und nicht erwerbstätige Erwachsene unter 2 Jahren im Haushalt der Eltern

Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern unter sechs Jahren, das monatlich 2.000 Euro Warmmiete zahlt, kommt auf einen Bedarf von 3.278 Euro (2 x 389 + 2 x 250 + 2.000 Euro).

Zählen zum Bedarf auch Beiträge zur Krankenversicherung?

Faktisch ja, allerdings auf dem Umweg über einen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Der Zuschuss steht gesetzlich Versicherten und privat Versicherten zu, wenn sie bedürftig sind. Privat Krankenversicherte müssen dafür allerdings oft in den Basistarif wechseln. Außerdem ist hier der übernehmbare Beitrag pro Person auf 367,97 Euro gedeckelt.

Zum Bedarf kämen also auch noch Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung in dieser Höhe hinzu, gegebenenfalls auch die Beiträge weiterer Familienangehöriger.

Wie wird das anrechenbare Einkommen ermittelt?

Beim Einkommen ist für Selbstständige der Gewinn entscheidend. Hier gilt die einfache Regel: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn.

Allerdings zählt nicht der komplette Gewinn als anrechenbar. Wie bei Arbeitnehmern, steht auch Selbstständigen ein Freibetrag für Erwerbstätigkeit zu – bis zu 330 Euro für Antragssteller mit Kind. Der maximale Freibetrag wird bei einem Betriebsgewinn von monatlich 1.500 Euro erreicht. Als anrechenbares Einkommen verbleiben damit nur 1.170 Euro.

Hinzu kommt das Kindergeld. Unsere Beispielfamilie mit zwei Kindern erhält 408 Euro Kindergeld. Sie kommt also auf ein anrechenbares Einkommen von 1.578 Euro (1.170 + 408).

Zwischen dem Einkommen von 1.578 Euro und dem Bedarf von 3.278 Euro klafft also eine Lücke von 1.700 Euro. Dieser Betrag wird als Arbeitslosengeld 2 ausgezahlt. Hinzu kommt noch der Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Was ist bei Gewinn „Null" oder Verlusten?

Der Freibetrag von maximal 330 Euro gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Wenn Sie keinen Gewinn machen, gelten auch diese Freibeträge nicht. Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist sozusagen „privilegiert". Andere Einkommen werden dagegen bei der Berechnung des Arbeitslosengelds 2 fast vollständig berücksichtigt.

Arbeitslosengeld 2 online beantragen

Sie können den Antrag auf ALG 2 online mit einem ausfüllbaren PDF-Dokument stellen. Das ausgefüllte Formular können Sie der Arbeitsagentur – gegebenenfalls mit Anlagen – per E-Mail zusenden.

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Veröffentlicht

02.06.2020